Antikörpertest in Eisenstädter Testzentrum
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Coronavirus

Antikörpertest zählt nicht mehr als 3-G-Nachweis

Ein Antikörpertest zählt in Salzburg nicht mehr als Nachweis für die Genesung von der CoV-Infektion. Darauf weist die Landessanitätsdirektion hin. Offiziell „genesen“ sind nur noch jene, die von der Behörde in Quarantäne geschickt wurden. Als Nachweis gilt der amtliche Quarantäne-Bescheid oder der vorausgegangene positive PCR-Test.

Unabhängig von der Antikörperanzahl im Blut, gilt man nur als genesen, wenn man seine Infektion amtlich nachweisen kann und in Quarantäne war. Für einen gültigen Nachweis brauchen Genesene den behördlichen Absonderungsbescheid oder ein positives PCR-Testergebnis.

Genesenenstatus gilt sechs Monate lang

Generell gilt der Genesenenstatus sechs Monate lang, er kann nicht mehr verlängert werden. Danach müssen sich Betroffene entweder testen oder impfen lassen.

Nur mit einem positiven CoV-Test könne der genaue Zeitpunkt der Infektion nachgewiesen werden, sagte dazu Sanitätsdirektorin Petra Juhasz: „Man kann aus der Höhe der Antikörper gar nicht rückschließen, wie lange dieser Kontakt her ist, ob jemand zum Beispiel in der ersten Welle mit dem Virus in Kontakt hatte oder jetzt erst vor vier Wochen. Und weil wir das nicht sagen können, haben wir auch keinen Hinweis darauf, wie der Immunschutz bei dieser Person ausschaut. Und daher wird es auch nicht als Nachweis einer Genesung anerkannt, weil wir einfach den zeitlichen Verlauf nicht wissen.“