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Gericht

Betrug mit Kurzarbeitsgeld: Unternehmer verurteilt

Ein Logistikunternehmer ist am Mittwoch im Salzburger Landesgericht wegen eines Kurzarbeitsbetrugs zu neun Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Er soll sich 30.650 Euro an CoV-Hilfen erschlichen haben. Das AMS prüft derzeit 400 weitere Betrugsverdachtsfälle.

Beim AMS hatte der Logistikunternehmer mehr als 20 Mitarbeiter zur Kurzarbeit angemeldet, obwohl die Logistikbranche in den Lockdowns besonders gute Geschäfte machte. Der Angeklagte bekam 100.000 Euro Unterstützung vom Staat. Davon seien 30.650 Euro unrechtmäßig ausbezahlt worden.

Zwar bezahlte er alles wieder zurück, trotzdem wurde er wegen schweren Betrugs zu neun Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Zusätzlich muss er 720 Euro Geldstrafe zahlen.

AMS-Chefin: „Laufend 200 bis 300 Fälle“

Betrüger würden jedenfalls auffliegen, ist sich Jacqueline Beyer vom Arbeitsmarkt-Service (AMS) sicher: „Wir haben ein engmaschiges System, das Überprüfungen durchführt. Ich gehe davon aus, dass in den nächsten Monaten oder Jahren einige Fälle auftauchen, wo nicht korrekt abgerechnet wurde. Wir haben immer 200 bis 300 Fälle, die laufend überprüft werden. Die tatsächliche Überprüfung ist erst dann abgeschlossen, wenn die Endabrechnungen fertig sind. Und da sind wir noch lange nicht fertig bei insgesamt 26.000 Unternehmen, die allein im Land Salzburg das Kurzarbeitergeld bekommen haben.“

15 Unternehmer wegen Betrugs angezeigt

Derzeit gibt es laut der AMS-Chefin 400 konkrete Verdachtsfälle seitens der Finanzpolizei. Insgesamt gab es bisher wegen CoV-Hilfen-Betrugs 15 Anzeigen. Die meisten Betriebe zeigen sich laut Jaqueline Beyer bei den Ermittlungen kooperativ. Immer wieder komme es auch zu Selbstanzeigen. Trotzdem sei es für die Finanzpolizei schwierig zu eruieren, ob es sich bei den Ungereimtheiten um einen Irrtum oder um grobe Fahrlässigkeit handle.

Für die nun noch lange laufenden Überprüfungen arbeiten vier Institutionen zusammen: Gesundheitskasse, Finanzamt, Finanzpolizei und Arbeitsmarktservice. Sie sollen einschlägigen Betrügern weiterhin auf die Spur kommen.

Betrug erst in 30 Jahren verjährt

Als die CoV-Hilfen eingeführt wurden, habe es viel Verwirrung gegeben, räumte man beim AMS ein. Doch Betrüger werden jedenfalls auffliegen, ist man sich beim AMS sicher. Denn die Ermittler haben Zeit. Erst in 30 Jahren ist solch ein Delikt verjährt. Allein in Salzburg sind bisher mehr als 700 Millionen Euro CoV-Hilfen an mehr als 20.000 Antragsteller ausbezahlt worden.

Betrug mit CoV-Hilfsgeldern