Hände alter Menschen
Pixabay/ guvo59
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Chronik

Sterbehilfe: Viele Fragen für Apotheker offen

Mit dem künftigen Sterbeverfügungsgesetz kommen auf Apotheker neue Aufgaben hinzu. Ab Jänner ist Beihilfe zum Suizid für dauerhaft schwer kranke Menschen oder nicht heilbar kranke Personen erlaubt.

Ähnlich einer Patientenverfügung müssen Betroffene eine Sterbeverfügung errichten. In Apotheken soll das tödliche Mittel dann an die Schwerkranken oder an eine dafür bestimmte Person ausgegeben werden. Eine weitere Variante könnte auch sein, dass die Apotheken das Mittel an Menschen die nicht mobil sind zustellen.

Apotheken werden Präparate ausgeben

Die Österreichische Apothekerkammer nimmt gegenüber dem ORF Salzburg schriftlich Stellung zur aktuellen Diskussion:

„Nach den Ergebnissen der aktuellen Besprechungen mit der Bundesregierung werden die Apothekerinnen und Apotheker ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend die Versorgung auch in diesem Bereich übernehmen. Eine aufrechte Sterbeverfügung berechtigt sterbewillige Personen, ein definiertes Präparat in einer öffentlichen Apotheke zu beziehen. In der Verfügung kann auch eine andere Person bestimmt werden, die dieses Mittel für den Betroffenen abholt, etwa wenn dieser nicht mobil ist.

Aktuell ist vorgesehen, dass die Apothekerin bzw. der Apotheker anhand der vorgelegten Sterbeverfügung durch Einsicht in ein Sterbeverfügungsregister prüfen muss, ob die betreffende Person oder eine von dieser nominierte Hilfsperson zum Bezug des definierten Präparats berechtigt ist. Dadurch soll ein möglicher Missbrauch weitgehend ausgeschlossen werden.
Die einzelne Apotheke ist nicht zur Abgabe des definierten Präparats und der Begleitmedikation verpflichtet. Dasselbe gilt für die in einer Apotheke tätigen Apothekerinnen und Apotheker.“

Gesetzesentwurf wird von Rechtsexperten geprüft

Wie die Ausgabe des tödlichen Präparates in den Apotheken genau stattfinden soll oder kann, ist derzeit noch nicht geklärt. Hier sind noch alle Fragen offen, sagt Salzburgs Apothekerkammer-Präsidentin Kornelia Seiwald. Die Apotheken würden sich generell als Partner dafür sehen, wenngleich damit ein neuer Weg eingeschlagen wird, sagt Seiwald. Derzeit prüfen die Rechtsexperten der bundesweiten Apothekerkammer in Wien den Gesetzesentwurf.