Der Salzburger Christkindlmarkt am Residenzplatz.
APA/Barbara Gindl
APA/Barbara Gindl
Tourismus

Christkindlmarkt heuer mit Registrierung und „3-G“

Alle Besucherinnen und Besucher, die auf dem Christkindlmarkt etwas konsumieren, müssen sich voraussichtlich registrieren und einen „3-G“-Nachweis vorzeigen. Das sieht das CoV-Konzept des Veranstalters derzeit vor. Offiziell festgelegt ist das aber noch nicht, man wartet noch auf die detaillierte Verordnung des Bundes.

Anders als beim Rupertikirtag im September wird der Christkindlmarkt in der Salzburger Altstadt nicht mit Absperrgittern umzäunt. Das ist nach der Vorstellung der Wintertourismus-Coronavirus-Verordnung des Bundes seit Mittwoch klar. Stattdessen werde es auf eine Internetregistrierung und eine „3-G-Kontrolle“ auf dem Markt hinauslaufen, sagte Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP).

„3-G-Nachweis“ nur für Hungrige und Durstige

Allerdings gelte diese Kontrolle nur für jene Menschen, die vor Ort etwas essen oder trinken. „Aber wenn ich zu einem normalen Stand gehe und ein paar Kerzen oder sonstige Weihnachtsdekorationen kaufe, ist es derzeit der Stand, dass man die ‚3-G-Kontrolle‘ nicht mehr braucht.“

Dazu wird es wie am Rupertikirtag für registrierte Besucherinnen und Besucher Armbänder geben. Diese Bänder bekommt man bei einem Zelt am Alten Markt oder direkt bei den Essens- und Getränkeständen am Christkindlmarkt, sobald man einen „3-G-Nachweis“ vorgelegt hat.

Steigende CoV-Infektionszahlen

Das sei derzeit der Stand der Planungen, sagte Wolfgang Haider, Obmann des Christkindlmarktvereins. Je nach CoV-Maßnahmen und geltenden Verordnungen des Gesundheitsministeriums kann sich dieser Plan aber noch ändern. Die Zeit dränge jedenfalls, sagte Haider, denn kommende Woche starten die Arbeiten für den Aufbau des Christkindlmarktes.