Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Messer in Brust gestoßen: Zweieinhalb Jahre Haft

Am Salzburger Landesgericht ist am Dienstag ein 41-Jähriger wegen schwerer Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er soll in Zell am See (Pinzgau) zwei Mal auf seine Freundin eingestochen haben.

Die Geschworenen sahen in der Tat keinen versuchten Mord, deswegen wurde der Angeklagte wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Verteidigung und Staatsanwaltschaft noch keine Erklärung abgaben.

Anklage: Hinter Tür aufgelauert und zugestochen

Die Tat passierte heuer am 23. April am Abend in der Wohnung des Paares: Mit einem Messer soll der 41-jährige Niederösterreicher seiner Freundin zweimal in die Brust gestochen haben. Die 45-jährige Frau überlebte die lebensgefährlichen Verletzungen nur knapp. Am Tatabend soll der 41-Jährige seiner Freundin hinter der Wohnungstür aufgelauert, sie gepackt und zugestochen haben – so schreibt es die Staatsanwaltschaft in der Anklage. Dann soll der Niederösterreicher den Notruf gewählt und „ich wollte gerade meine Frau umbringen“ gesagt haben.

Gegenüber der Polizei sagte der 41-Jährige kurz darauf jedoch, es sei eine dritte Person in der Wohnung gewesen. „Dafür gibt es aber keine Hinweise“, betonte der Staatsanwalt bei dem Prozess am Dienstag. „Sämtliche Spuren stammen vom Angeklagten und vom Opfer.“ Später habe der Mann noch eine zweite Version präsentiert: Die Frau habe sich selbst verletzt.

Angeklagter: Messer steckte in Brust der Frau

Bei dem Prozess wies der 41-jährige Niederösterreicher jede Schuld von sich: Er habe seine Freundin nicht zu erstechen versucht, auch wenn sie das behaupte. Er sei betrunken neben ihr aufgewacht, das Messer steckte in ihrer Brust. Wer es war, wisse er nicht. Er sitze seit April unschuldig in Untersuchungshaft. Dass er sich selbst im Rettungs-Notruf als Täter nannte, sei seiner damaligen Verwirrung zuzuschreiben.

„Mein Mandant kann sich nicht erklären, warum ihn die Frau beschuldigt. Er geht davon aus, dass sich das Opfer die Verletzungen selbst zugefügt hat“, sagte seine Verteidigerin am Mittwoch. Laut dem gerichtsmedizinischen Gutachten sei eine Selbstbeibringung uneingeschränkt möglich gewesen. „Zudem sind die Schilderungen des Opfers nicht mit den Spuren in Einklang zu bringen.“ So seien etwa vor der Schlafzimmertür keine Blutspuren gefunden worden, dafür aber auf der Couch im Wohnzimmer. Der Mann hatte bei der Tat rund zwei Promille Alkohol im Blut, die Frau 1,2 Promille.

Von Alkohol geprägte Beziehung

Das Opfer und der Angeklagte lernten sich 2017 bei einem Alkoholentzug kennen. Sie freundeten sich an und entwickelten eine Beziehung zueinander – die laut der Verteidigerin aber von emotionaler Abhängigkeit und massivem Alkoholmissbrauch geprägt war: Denn noch zwei Stunden vor der Tat habe man bei einer Pizzeria nicht nur Essen, sondern auch sechs Dosen Bier und zwei Flaschen Wein geordert, so die Verteidigerin. Dazu kommen psychische Probleme bei der 45-Jährigen, die sich gerne als Ärztin ausgibt, Übergriffe auf sich erfindet und oft von Selbstmord spricht.