Schuh und nummerierte Hütchen mit Blutfleck auf Straße
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Gericht

Mordversuch: Staatsanwaltschaft will lebenslang

20 Jahre Haft für einen Mordversuch in Zell am See (Pinzgau) im Juli 2020 sind der Salzburger Staatsanwaltschaft nicht genug: Die Anklagebehörde legte gegen das Urteil Berufung ein – sie fordert lebenslange Haft.

Der mutmaßliche Täter – ein 32-jähriger Niederländer – wurde am vergangenen Freitag zu den 20 Jahren Haft verurteilt. Er soll in der Nacht auf den 8. Juli 2020 in Zell am See nach einem Streit bei einer gemeinsamen Autofahrt zunächst sieben Schüsse auf einen 40-jährigen Wiener abgefeuert haben.

Angeklagter wird von Justizwachebeamten im Schwurgerichtssaal des Salzburger Landesgerichts vorgeführt
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Der 32-Jährige Niederländer wurde am Freitag zu 20 Jahren Haft verurteilt, der Staatsanwaltschaft ist das zu wenig

Opfer in Wald gefahren und über Böschung gestoßen

Der Schütze ließ den Verletzten zurück und lud in seiner nur wenige 100 Meter entfernten Mietwohnung die Faustfeuerwaffe nach. Dann kam er zum Tatort zurück, hievte den 40-Jährigen in den Kofferraum des Wagens und gab mindestens einen weiteren Schuss auf ihn ab – was er aber im Prozess bestritt. Anschließend fuhr er rund acht Kilometer in einen Wald, stieß den Mann über eine steile Böschung hinunter und ließ ihn im unwegsamen Gelände liegen. Das Opfer überlebte mit schwersten Verletzungen.

Der 32-jährige Niederländer, ein Schlosser und Tätowierer, wurde in seiner Heimat bisher 18 Mal verurteilt, davon fünf Mal wegen Gewaltdelikten. Zuletzt wurde er im April 2020 aus der Haft entlassen. Ende Juni mietete er sich ein Appartement in Zell am See, um dort ein neues Leben zu beginnen und als Tätowierer zu arbeiten, wie er schilderte. Laut dem Sachverständigen für Neuro-Psychiatrie ist der 32-Jährige geistig abnorm, aber zurechnungsfähig.