Der Gutachter hat eine für den Niederländer ungünstige Gefährlichkeitsprognose erstellt. Der Sachverständige modifizierte vor Gericht sein Gutachten: Bei dem 32-Jährigen, der am 8. Juli 2020 in Zell am See (Pinzgau) im Streit acht Schüsse auf einen 40-jährigen Wiener abgefeuert haben soll, würden die Voraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, zurechnungsfähige Rechtsbrecher vorliegen.
Opfer überlebte – wie durch ein Wunder
Der Angeklagte hatte Mittwoch zu Beginn der Verhandlung am Landesgericht Salzburg sieben Schüsse auf das Opfer zugegeben. Er bekannte sich zu einer schweren Körperverletzung schuldig, nicht aber zum Vorwurf des versuchten Mordes. Der Wiener hat trotz schwerster Verletzungen überlebt. Opferanwalt Stefan Rieder meldete für ihn einen Anspruch auf Teilschmerzensgeld in Höhe von 70.000 Euro an.
Laut dem Beschuldigten kam es zu einem Streit mit dem Wiener, weil ihn dieser entgegen seiner Zusage doch nicht nach Bayern fahren wollte, um einen Freund abzuholen. Der Wiener habe die Pistole zuerst auf ihn gerichtet, sagte der Angeklagte. Er habe sie aber wegschlagen können und dann auf den 40-Jährigen geschossen – um ihn zu verletzen, nicht aber zu töten. Vermutlich wird am Freitag ein Urteil gesprochen.