Leeres Krankenbett
LIGHTFIELD STUDIOS – stock.adobe.com
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Politik

Debatte um neues Sterbehilfe-Gesetz

Ab 1. Jänner tritt das neue Sterbehilfe-Gesetz in Kraft, dann ist assistierter Suizid in Österreich gesetzlich erlaubt. Rechtsethiker und Vertreter der Hospizbewegung warnen aber vor unüberlegten Entscheidungen.

Ab Jänner wird es möglich sein, Menschen, die nicht mehr leben wollen, bei ihrem Suizid zu unterstützen. Ein außenstehender Dritter stellt dabei ein tödliches Mittel zur Verfügung, das die Person, die ihrem Leben ein Ende setzen möchte, selbst einnehmen muss.

Hilfe im Krisenfall

Berichte über (mögliche) Suizide können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Die Psychiatrische Soforthilfe bietet unter 01/313 30 rund um die Uhr Rat und Unterstützung im Krisenfall.

Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 gratis zu erreichen. Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene bietet auch Rat auf Draht unter der Nummer 147.

Bis jetzt war diese Beihilfe zum Selbstmord, wie auch die Tötung auf Verlangen, in Österreich verboten und wurde bei Verstößen mit einer Freiheitsstraße von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Der Verfassungsgerichtshof aber stufte das bisher geltende ausnahmslose Verbot der Beihilfe zum Selbstmord als verfassungswidrig ein und entschied, dass Beihilfe zum Suizid ab 2022 nicht mehr bestraft werde – Ärzte und Bischöfe zeigten sich darüber bestürzt – Sterbehilfe-Urteil: Bischöfe bestürzt (salzburg.ORF.at; 12.12.2020).

Rechtsethiker: Gesetz ist kein Allheilmittel

Mit 1. Jänner 2022 soll das neue Sterbehilfe-Gesetz in Kraft treten – noch aber gibt es keinen Entwurf für das neue Gesetz, welches dann auch die Details für den assistierten Suizid regeln soll. Rechtsethiker Jürgen Wallner warnt allerdings davor, ein Gesetz als Allheilmittel zu sehen. Kein Gesetz der Welt könne regeln, unter welchen Bedingungen Menschen aus dem Leben scheiden dürfen. „Es geht darum, einzelnen Menschen gerecht zu werden, ohne sie unter Druck zu setzen, sie dürfen auch nicht in eine Zwangslage kommen und keine Alternativen sehen. Das ist eine bleibende Herausforderung“, gibt Rechtsethiker Wallner zu Bedenken.

Viele zentrale Fragen noch offen

Offen sei auch eine ganz zentrale Frage, die behandelt, wie schwer krank ein Mensch sein muss, um assistierten Suizid verlangen zu können oder ob es vertretbar ist, dass Ärzte todbringende Mittel verschreiben.