Justitia-Statue am Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Selbsternannter Tätowierer vor Gericht

Ein selbsternannter Tätowierer ist Montag wegen Körperverletzung vor Gericht gestanden. Er soll ein minderjähriges Mädchen ohne Zustimmung der Eltern tätowiert haben – mitten im ersten CoV-Lockdown, wo „körpernahe Dienstleistungen“ noch verboten waren. Der Prozess wurde vertagt.

Zu den zeitweise verbotenen Dienstleistungen zählten im Lockdown etwa der Friseurbesuch, der Kosmetikbehandlung oder eben auch Tätowierungen. Das dürfte der selbsternannte Tätowierer ignoriert haben.

„Tattoo in jedem Fall illegal“

Der Mann soll ein 15-jähriges Mädchen tätowiert haben. Die Eltern dürften nichts gewusst haben. Aber auch bei Einwilligung der Erziehungsberechtigten wäre das Tattoo verboten gewesen, heißt es bei der Staatsanwaltschaft. Laut zugehöriger Verordnung des Wirtschaftsministeriums sei das Tätowieren von Personen unter 16 Jahren verboten. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren brauchen die schriftliche Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Die Tätowier-Ausrüstung soll der Mann zudem gestohlen haben. Außerdem dürfte der Angeklagte weder eine entsprechende Ausbildung, noch eine Genehmigung haben.