Es ist deshalb so ungewöhnlich, weil es eine Zusatzstrafe ist zu einer Verurteilung wegen Diebstahls vor einigen Monaten. Bei solchen Prozessen wegen NS-Wiederbetätigung muss großer Aufwand getrieben werden.
Ausschließlich Geschworene entscheiden
Dem angeklagten 49-Jährigen wurde vorgeworfen, in einem Wirtshaus zweimal „Heil Hitler“ gerufen zu haben. So etwas nimmt das österreichische Strafgesetzbuch sehr ernst. Dem Beschuldigten drohten ein bis zehn Jahre Haft und wenn der Täter oder seine Tat besonders gefährlich wären, dann bis zu 20 Jahre. Der Angeklagte ist zwar schon viermal vorbestraft, aber noch nie wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung.
Profis helfen bei Suche nach Strafmaß
Die Urteilsfindung ist in solchen Geschworenenverfahren auch ein langwieriger Prozess. Die drei Berufsrichter formulieren Fragen an die Geschworenen, über die diese Laienrichter mehrheitlich abstimmen müssen. Die Geschworenen entscheiden, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht. Dann kommen die Berufsrichter wieder hinzu und legen mit den Laienrichtern das Strafmaß fest.