Justitia-Statue am Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Bedingte Haftstrafe für Heil-Hitler-Rufe

Nach Heil-Hitler-Rufen in einem Gasthaus in der Stadt Salzburg ist ein Einheimischer am Donnerstag beim Landesgericht schuldig gesprochen worden – wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Zwölf Monate und 20 Tage Haft, ausgesetzt zur Bewährung – so lautet das Urteil.

Es ist deshalb so ungewöhnlich, weil es eine Zusatzstrafe ist zu einer Verurteilung wegen Diebstahls vor einigen Monaten. Bei solchen Prozessen wegen NS-Wiederbetätigung muss großer Aufwand getrieben werden.

Ausschließlich Geschworene entscheiden

Dem angeklagten 49-Jährigen wurde vorgeworfen, in einem Wirtshaus zweimal „Heil Hitler“ gerufen zu haben. So etwas nimmt das österreichische Strafgesetzbuch sehr ernst. Dem Beschuldigten drohten ein bis zehn Jahre Haft und wenn der Täter oder seine Tat besonders gefährlich wären, dann bis zu 20 Jahre. Der Angeklagte ist zwar schon viermal vorbestraft, aber noch nie wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung.

Profis helfen bei Suche nach Strafmaß

Die Urteilsfindung ist in solchen Geschworenenverfahren auch ein langwieriger Prozess. Die drei Berufsrichter formulieren Fragen an die Geschworenen, über die diese Laienrichter mehrheitlich abstimmen müssen. Die Geschworenen entscheiden, ob der Angeklagte schuldig ist oder nicht. Dann kommen die Berufsrichter wieder hinzu und legen mit den Laienrichtern das Strafmaß fest.