Landesgericht in der Stadt Salzburg
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Gericht

Bedingte Haft für Security-Mann nach Messerstich

Ein 63-jähriger Security-Mitarbeiter ist Donnerstag beim Landesgericht wegen fahrlässig schwerer Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Opfer wurde durch einen Messerstich nicht lebensbedrohlich verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Staatsanwalt gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab. Der Beschuldigte wurde laut Verteidiger nach dem Prozess enthaftet. Er hatte sich zum Teil schuldig bekannt. Die Geschworenen verneinten einstimmig die Frage nach einem versuchten Mord, den die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte.

Zwischenfall spät in der Nacht

Zu der Auseinandersetzung war es um 1.50 Uhr im Festspielbezirk vor der Universitätsaula gekommen. Der aus dem Jemen stammende Mitarbeiter eines Wachdienstes wollte den 48-jährigen Taxifahrer darauf hinweisen, dass er dort nicht parken dürfe. Er leuchtete mit der Taschenlampe in das Auto, auf dessen Fahrersitz sich der Lenker gerade ausruhte, und soll laut Aussagen des Opfers auch auf den Wagen geklopft haben. Die Aufforderung des Wachmanns, mit dem Pkw wegzufahren, gipfelte zunächst in ein Wortgefecht. Der Taxifahrer soll dem Security-Mitarbeiter zugerufen haben, „schleich dich, lass mich in Ruhe und lerne Deutsch“.

Ein 63-jähriger Security-Mitarbeiter ist Donnerstag beim Landesgericht wegen fahrlässig schwerer Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Opfer wurde durch einen Messerstich nicht lebensbedrohlich verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Der Beschuldigte am Donnerstag vor Gericht

Angeklagter: „Taxifahrer war aggressiv“

Der Angeklagte schilderte dem vorsitzenden Richter Philipp Grosser, dass sich der Taxler sehr aggressiv verhalten habe. „Er ist sehr aufgebracht und sehr wütend aus dem Auto ausgestiegen. Ich habe gezittert. Da habe ich mein Taschenmesser raus getan und gesagt, er möge sich entfernen.“ Er habe sich gedacht, wenn er dem Taxifahrer das Messer zeigt, hört dieser auf, ihn zu attackieren. Doch der Mann sei auf ihn losgegangen und habe ihm einen Stoß gegeben. Da sei das Messer, das er in der Hand gehalten habe, ungewollt und von ihm unbemerkt in den Bauch des Chauffeurs geraten.

Messer in Müllkübel geworfen

Danach habe er sich zu Fuß entfernt, schilderte der Angeklagte. Als er an seinem Messer, das eine Klingenlänge von rund sechs Zentimeter gehabt habe, Blut sah, habe er es in eine Mülltonne geschmissen. „Es tut mir leid. Ich wollte dem Mann nicht wehtun. Ich hatte ja keinen Grund dazu, ich kenne ihn nicht“, entschuldigte sich der Beschuldigte und führte ins Treffen, dass er schon 16 Jahre lang als Wachmann arbeite und bisher noch nie etwas vorgefallen sei.

Warum hat er denn nicht Hilfe für den Taxifahrer holte, wenn er doch das Blut an seinem Messer entdeckt hat, fragte der Richter den Angeklagten. „Ich hatte Angst vor der Polizei, und dass ich meine Arbeit verliere“, antwortete der 63-Jährige. Der Mann sei ja noch aufrecht gestanden, als er weggegangen sei.

Ursprünglich Tat geleugnet

Der Wachmann wurde kurz danach in der Getreidegasse festgenommen. Damals hat er die Tat noch geleugnet. Das türkisch-stämmige Opfer erlitt eine drei Zentimeter lange Stichwunde im Mittelbauch und wurde ins Spital gebracht. Die Bauchhöhle war durch den Stich geöffnet worden. Eine akute Lebensgefahr bestand nicht, innere Organe wurden nicht verletzt.

Der Täter habe es aber ernstlich für möglich gehalten, dass der Stich zu tödlichen Verletzungen führen könne, sagte der Staatsanwalt. Um den Tatbestand des Mordes oder Mordversuchs erfüllen zu können, reiche vom Gesetz her zumindest schon ein bedingter Tötungsvorsatz.

Verteidiger: Kein Tötungsvorsatz

Verteidiger Wolfgang Lang konnte den Anklagevorwurf allerdings nicht nachvollziehen. „Es war nie ein versuchter Mord, weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht. Das ist völlig absurd.“ Er bezeichnete den Beschuldigten als einen friedlichen, ruhigen und kleinen, schmächtigen Mann. Der Taxifahrer ist bereits mehrmals wegen Körperverletzungsdelikten vor Gericht gestanden.