Ansicht der Statue „Justitia“ im Justizpalast in Wien (3.7. 2007)
HERBERT PFARRHOFER / APA / picturedesk.com
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Justiz

Jus-Studentin im Recht bei Streit um Prüfung

Eine Jus-Studentin der Uni Salzburg hat in einem Prüfungsstreit jetzt vom Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen, das berichtet „Der Standard“. 2019 waren bei einer Europarechtsprüfung auf mehreren Angabeblättern die richtigen Antworten erkennbar. Die Uni annullierte deshalb die Prüfung für alle.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) fällt zugunsten der Jus-Studentin aus: Es sind nicht automatisch alle Klausuren ungültig, auch wenn auf mehreren Angabeblättern die richtigen Antworten erkennbar waren.

Beschwerde blieb vorerst erfolglos

Nachdem die Prüfung generell bei allen Studierenden annulliert wurde, hatte die Jus-Studentin bereits Beschwerde eingelegt, die Universität Salzburg berücksichtigte diesen Einwand allerdings nicht. In weiterer Folge wandte sich die Studentin an das Bundesverwaltungsgericht.

Auch dort blieb ihre Beschwerde zunächst erfolglos. Die richtigen Antworten seien abhängig vom Lichteinfall im Hörsaal und von der Farbe des Prüfungsbogens sichtbar gewesen. Nach der Prüfung habe man nicht mehr feststellen können bei welchen Studierende das der Fall gewesen sei und bei welchen nicht.

VwGH: Pauschale Ungültigkeit nicht zulässig

Doch der Verwaltungsgerichtshof sah das in letzter Instanz nun eben anders: Das Bundesverwaltungsgericht hätte genau prüfen müssen, ob der Mangel auch auf dem konkreten Prüfungsbogen der Studentin vorlag, und nicht pauschal alle Prüfung für ungültig erklären dürfen. Das Höchstgericht hob die Entscheidung des Gerichts daher auf. Jetzt muss neu verhandelt werden.