Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) fällt zugunsten der Jus-Studentin aus: Es sind nicht automatisch alle Klausuren ungültig, auch wenn auf mehreren Angabeblättern die richtigen Antworten erkennbar waren.
Beschwerde blieb vorerst erfolglos
Nachdem die Prüfung generell bei allen Studierenden annulliert wurde, hatte die Jus-Studentin bereits Beschwerde eingelegt, die Universität Salzburg berücksichtigte diesen Einwand allerdings nicht. In weiterer Folge wandte sich die Studentin an das Bundesverwaltungsgericht.
Auch dort blieb ihre Beschwerde zunächst erfolglos. Die richtigen Antworten seien abhängig vom Lichteinfall im Hörsaal und von der Farbe des Prüfungsbogens sichtbar gewesen. Nach der Prüfung habe man nicht mehr feststellen können bei welchen Studierende das der Fall gewesen sei und bei welchen nicht.
VwGH: Pauschale Ungültigkeit nicht zulässig
Doch der Verwaltungsgerichtshof sah das in letzter Instanz nun eben anders: Das Bundesverwaltungsgericht hätte genau prüfen müssen, ob der Mangel auch auf dem konkreten Prüfungsbogen der Studentin vorlag, und nicht pauschal alle Prüfung für ungültig erklären dürfen. Das Höchstgericht hob die Entscheidung des Gerichts daher auf. Jetzt muss neu verhandelt werden.