Landesgericht in der Stadt Salzburg
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Gericht

Börsenspekulant zu 2,6 Millionen Euro Strafe verurteilt

In Salzburg ist am Mittwoch ein 41-jähriger Deutscher am Landesgericht wegen Einkommenssteuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 2,6 Mio. Euro verurteilt worden. Der ehemalige Börsenspekulant soll in den Jahren 2006 und 2007 sowie 2010 bis 2012 hohe Einkünfte aus Aktiengeschäften nicht bei der Finanz gemeldet haben.

Die Hälfte der Millionen Strafe wurde dem Mann bedingt nachgesehen. Er muss aber noch knapp über fünf Mio. Euro offenen Schaden gutmachen und das Geld an die Finanz zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nicht nur mit eigenen Aktien gehandelt

Die exorbitanten Gewinne – die Rede ist von 20 Mio. Euro – machte der Mann laut Anklagebehörde mit unsauberen Methoden, die viele Anleger um ihr Geld gebracht hätten. Strafrechtlich habe er sich dafür nie verantworten müssen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ging in ihrer 109 Seiten langen Anklage von einem Schaden von 10,3 Mio. Euro aus. Die Finanz bezifferte die entgangenen Einnahmen heute allerdings mit 7,6 Mio. Euro klar niedriger. „Der Unterschied liegt daran, dass das Finanzamt weniger Unterlagen hatte und die Gewinne und Steuern anders berechnet hat“, erklärte der Staatsanwalt die Diskrepanz.

Der Angeklagte habe nicht nur mit eigenen Aktien gehandelt, sondern auch für andere Personen Transaktionen durchgeführt: „Staatsanwaltschaft und Finanz sind sich einig, dass er ein Gewerbe laufen gehabt hat und seine Gewinn hätte versteuern müssen. Er hat aber nie eine Einkommenssteuererklärung abgegeben.“

Um die Transaktionen zu verschleiern, sei der Angeklagte vielmehr in die Schweiz gegangen, so der Staatsanwalt: „Dort empfahl ihm eine Bank, bei jeder größeren Aktienposition eine separate Offshore-Gesellschaft zu gründen.“ Entstanden sei letztlich ein schwer durchschaubares Geflecht aus Firmen – oft mit Sitz in Mittelamerika und Strohmännern als Geschäftsführer.

Verteidiger verweist auf lange zurückliegende Zeit

Der 41-Jährige räumte Mittwoch die Vorwürfe weitgehend ein: „Es tut mir leid, aber ich will mich nicht dazu äußern. Ich arbeite jeden Tag daran, den Schaden wieder gutzumachen.“ Tatsächlich hat er bereits 2,6 Mio. Euro an Schadensgutmachung geleistet – ein Drittel der vom Finanzamt per Bescheiden geforderten Summe. Zusätzlich dürfte er in der Schweiz noch Zugriff auf weitere 550.000 Euro haben.

„Er will das hinter sich bringen", sagte sein Verteidiger Kurt Jelinek. 2006, das Jahr, in dem der Finanz der größte Schaden entstanden ist, sei sein Mandant ein 25-jähriger Bub gewesen:"Seit damals schwebt diese Sache über ihn. Es nagt an seiner Gesundheit, es zehrt.“

Jelinek forderte eine Strafe im unteren Bereich: „Er ist unbescholten und bekennt sich für schuldig. Dazu kommen die überlange Verfahrensdauer und die Schadensgutmachung. Er führt auch kein Leben im Luxus. Ziel ist es, eine Strafe zu finden, die er irgendwie stemmt.“

Ankläger verweist auf Medienrealitäten

Der Staatsanwalt betonte, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt sei: „Wenn Sie heute 10 Millionen Euro stehlen, stehen sie einen Monat lang jeden Tag in der Zeitung. Wenn Sie zehn Millionen Euro hinterziehen, ist das eine Randnotiz.“

Im Verfahren kam auch zur Sprache, wie der Angeklagte sein Geld mit sogenannten „Penny Stocks“ gemacht hatte. Das seien Aktien, die man billig kaufe – und bei denen der seit vielen Jahren in Salzburg lebende Deutsche in der Folge für eine ordentliche Kursentwicklung sorgte, erklärte der Staatsanwalt. Und er lieferte die Anleitung gleich mit: „Man nimmt einen leeren Firmenmantel mit klingendem Namen, listet die Firma an der Börse, macht entsprechend viel Werbung und gibt Kaufempfehlung ab und Kursziele vor“, erklärte der Staatsanwalt.

„Publikum in die Irre geführt“

Konkret sei es damals um eine vermeintliche Goldmine gegangen, die man gefunden hätte und ausbeuten wolle. Die Firma wurde operativ allerdings nie tätig. Weil der Kauf der Aktien massiv beworben wurde, hob die Nachfrage ab, die Kurse stiegen massiv in die Höhe.

„Sieben Cent pro Stück hat der Angeklagte für die Aktien bezahlt, der Hochstand lag dann bei 18,50 Euro“, legte der Staatsanwalt dar. Der Deutsche habe selbst große Bestände der Wertpapiere besessen und diese dann mit enormen Gewinnen abgestoßen. „Er war mitten drin in diesem Spiel – und habe das Publikum mit falschen Informationen in die Irre geführt.“

In Deutschland kam es deswegen im Jahr 2012 zu einem großen Strafverfahren wegen Kursmanipulation. Drei Komplizen des Angeklagten wurden damals zu Haftstrafen zwischen 21 Monaten bedingt und 38 Monaten unbedingt verurteilt.

Schon drei Mal in Auslieferungshaft

Der 41-Jährige selbst saß 2011 drei Mal für kurze Zeit in Österreich in Auslieferungshaft, wurde aber letztlich nicht behelligt. „Er gesteht die Marktmanipulation ein“, sagte Verteidiger Jelinek: „Aber in Österreich war das im Gegensatz zu Deutschland zu dieser Zeit gerichtlich nicht strafbar.“