Konkrete Meldungen gab es bisher weder bei der Beschwerdestelle der Salzburger Ärztekammer noch beim Ombudsmann der Österreichischen Gesundheitskasse in Salzburg. Aber dem Vernehmen nach soll ein Augenarzt, der selbst schon mehrmals mit dem Coronavirus infiziert war, auf eine Impfung seiner Patientinnen und Patienten bestehen.
Außerdem soll ein Allgemeinmediziner einem Mann den Zutritt zu seiner Praxis verweigert haben, der für seine Mutter ein Rezept abholen wollte. Bisher sind das Einzelfälle. Der Salzburger ÖGK-Obmann Thom Kinberger sagte dazu, Versicherte haben in jedem Fall einen Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen – und auch andere Behandlungen in der Ordination könne ein Arzt nicht einfach ablehnen. Das könnte als Diskriminierung gewertet werden, so Kinberger.
Mitarbeiterschutz oder Behandlungspflicht
Die Ärztekammer sieht das allerdings nicht so eindeutig: Zwar seien Kassenvertragsordinationen zur Behandlung von Versicherten verpflichtet. Andererseits hätten sie aber auch eine Fürsorgepflicht sowohl für ihre eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für andere Patientinnen und Patienten.
Die Diskussion würde derzeit vor allem in Wien geführt, sagte Christoph Fürthauer dazu, er ist in der Ärztekammer für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zuständig. In Salzburg sei das Thema noch nicht angekommen. Er könne aber verstehen, wenn Kolleginnen und Kollegen nach Wegen suchen, sich und ihre Ordinationen zu schützen, sagte Fürthauer.