Das Landeskriminalamt hat die Ermittlungen nach dem Schusswechsel aufgenommen
ORF / Arnold Klement
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Chronik

Nach Schusswechsel: Einweisung beantragt

Nach dem Schusswechsel eines Salzburgers mit der Polizei in Salzburg-Leopoldskron im Juni 2020 hat die Staatsanwaltschaft nun die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Das Verfahren gegen einen Polizisten, der zurückschoss, wurde eingestellt.

Laut Anklagebehörde soll der heute 37-jährige Salzburger einem Polizisten die Dienstwaffe entrissen und auf ihn geschossen haben. Ein Sachverständigengutachten bescheinigt dem Mann eine Schuldunfähigkeit für den Tatzeitpunkt. Er habe an einer psychischen Störung gelitten, als er die Polizisten attackierte.

Unter Drogeneinfluss Polizisten Waffe entrissen

Die Beamten waren im Juni 2020 zum Haus der Familie gerufen worden, nachdem der Mann dort unter Drogeneinfluss randaliert hatte. Der 37-Jährige attackierte dann einen der Polizisten, entriss ihm die Dienstwaffe, schoss damit vier Mal auf den Polizisten und verletzte diesen schwer. Ein zweiter Polizist schoss dann auf den Angreifer und verletzte auch ihn schwer. Dieser Polizist habe in Notwehr gehandelt. Gegen ihn gibt es keine Ermittlungen mehr, heißt es von der Staatsanwaltschaft.

Ermittlungen nach Schusswechsel in Leopoldskron
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Ein Polizist und der 37-Jährige wurden bei dem Schusswechsel im Juni 2020 schwer verletzt

Der 37-jährige Salzburger wird aufgrund seiner Schuldunfähigkeit nicht als Beschuldigter, sondern Betroffener geführt, sagt Marcus Neher von der Staatsanwaltschaft Salzburg: „Wäre der Mann zurechnungsfähig gewesen, dann wäre diese Tat als versuchter Mord anzulasten. Nachdem er jedoch nicht schuldfähig ist, hat die Staatsanwaltschaft Salzburg beim Landesgericht einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme, zurechnungsunfähige Rechtsbrecher gestellt.“

37-Jähriger wird ambulant betreut

Dieser Antrag ist noch nicht rechtskräftig. Erst wenn es keinen Einspruch dagegen gibt, kommt es zu einem Hauptverfahren gegen den Mann. Derzeit ist der 37-Jährige auf freiem Fuß und wird ambulant betreut. Im Verfahren soll darüber entschieden werden, wie die weiteren Sicherungsmaßnahmen für den Mann aussehen sollen.