Gericht

Kurz beleidigt: Geldbuße für Pinzgauerin

Wegen eines beleidigenden Postings auf der offiziellen Facebook-Seite von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) muss eine Pinzgauerin 1.000 Euro Geldbuße bezahlen. Ein Motiv war Frust über die Coronavirus-Maßnahmen, zeigte sich bei dem Prozess am Montag.

Die bislang unbescholtene Frau musste sich am Landesgericht Salzburg verantworten. Sie entschuldigte sich bei dem Prozess für die Tat. Sie erhielt ein Diversionsangebot in Form der Geldbuße. Falls die Angeklagte binnen sechs Monaten die Geldbuße zahlt, wird das Strafverfahren eingestellt, sagte Strafrichter Peter Egger. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Er kann noch eine Beschwerde gegen den Beschluss des Richters auf vorläufige Einstellung des Verfahrens einbringen.

Facebook Seite von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im September 2021
ORF/Peter-Paul Hahnl
Die Frau musste sich wegen eines Postings auf der Facebook-Seite von Bundeskanzler Kurz vor Gericht verantworten

Bundeskanzler „Giftspritze“ gewünscht

Laut Strafantrag postete die Pinzgauer Kosmetikerin am 13. Dezember folgendes auf der Facebook-Seite von Kurz: „Auf deine Adventwünsche ist keiner scharf du armer Irrer. Deine Auflagen für Weihnachten und Silvester kannst du dir auch irgendwohin schieben. Es nimmt dich keiner mehr für voll. Ich wünsche dir für Weihnachten die Giftspritze, dann haben wir das größte Virus los.“ Der Staatsanwalt warf der Frau deshalb Beleidigung vor, weil sie öffentlich den Kanzler beschimpft habe.

Die 52-Jährige erklärte bei dem Prozess am Montag, sie wisse heute gar nicht mehr, was sie an jenem Abend in der Runde von Frauen, bei der Gin Tonic und Sekt getrunken wurde, geschrieben habe. Es seien damals auch die Handys herumgereicht worden. Das Wort „Giftspritze“ schreibe sie normalerweise nicht, das sei nicht ihre Art. Sie sei rauschig gewesen. „Ich trage für alles, was auf meinem Handy geschrieben wurde, die Verantwortung. Es tut mir leid“, nahm sie Schuld auf sich.

Frust wegen Coronavirus-Maßnahmen

Wegen der Coronavirus-Maßnahmen habe sie damals tagelang Termine verschoben, und dann sei auch noch ihre Enkelin gestorben, schilderte die Angeklagte den Tränen nahe. Coronavirus-Hilfen habe sie als selbstständige Kosmetikerin und „chinesische Medizinern“ nicht erhalten. Ihr Verteidiger sagte, „da stehen Existenzen auf dem Spiel. Selbstständige waren sehr eingeschränkt, Menschen sind die Nerven durchgegangen.“

Der Staatsanwalt gab zu bedenken, dass schon mehrere Anzeigen gegen die Frau wegen beleidigender E-Mails und Unmutsäußerungen gegen Regierungsmitglieder zurückgelegt worden waren. Der Richter redete der Frau ins Gewissen und betonte, dass es in einer Demokratie zwar eine Meinungsfreiheit gebe, man aber niemanden den Tod wünschen dürfe. Das Strafdelikt der „Beleidigung“ ist laut dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.

Verfassungsschutz ermittelte

Diese Zeilen der Pinzgauerin dürften bei einer Routine-Überprüfung der Facebook-Seite von Kurz aufgefallen sein: Aus dem Bereich des Innenministeriums soll demnach ein Hinweis an das Salzburger Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ergangen sein. Hier wurde schließlich ermittelt und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Wegen einer Beleidigung ermittelt die Anklagebehörde üblicherweise nicht automatisch.

Richtet sich die Beleidigung gegen eine Behörde oder deren Vertreter muss die Staatsanwaltschaft vor einer Strafverfolgung ausdrücklich das Einverständnis des Beleidigten einholen – in diesem Fall also von Sebastian Kurz. Und das sei hier auch geschehen, hieß es von der Salzburger Staatsanwaltschaft.