St. Johannsspital Hauptgebäude Landeskrankenhaus
ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

Fall „David“: Verurteilte Ärzte berufen

Im „Fall David“ haben die Verteidiger der beiden verurteilten Ärzte volle Berufung angemeldet. Die Mediziner waren am 3. September beim Landesgericht Salzburg wegen grob fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Der Kinderchirurg erhielt acht Monate und der Anästhesist 16 Monate bedingte Haft. Das am Freitag gesprochene Urteil gegen zwei Ärzte im Salzburger „Fall David“ ist somit nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Opferanwalt verzichteten auf Rechtsmittel, sie sind mit dem Urteil einverstanden.

Der 17 Monate alte David war nach einem Routineeingriff in den Salzburger Landeskliniken (SALK) gestorben. Die beschuldigten Mediziner hatten das Kind am 16. April 2018 unter Narkose operiert. Der Bub war dabei allerdings nicht nüchtern und atmete Erbrochenes ein. Er starb elf Tage später an einem Hirnschaden.

Zwei Stunden nach Nahrungsaufnahme operiert

David hatte sich zu Hause einen kleinen Blutschwamm auf der Wange aufgekratzt, der dann zu bluten begann. Der Vater konnte die Blutung zwar zunächst stillen, aus Angst vor Infektionen fuhren die Eltern aber mit dem Kind ins Spital. Dort brach die Wunde bei der Behandlung erneut auf. Die beiden Ärzte entschieden sich daraufhin für eine Operation.

Die Staatsanwaltschaft warf den bisher unbescholtenen Angeklagten Behandlungsfehler vor. Die Eltern hätten darauf hingewiesen, dass David zu Hause noch Joghurt, rote Rüben und Kartoffelpüree gegessen habe. Im Falle einer Narkose müsse das Kind aber sechs Stunden nüchtern sein. Trotzdem wurde es bereits rund zwei Stunden später operiert. Eine Obergutachterin ortete in dem Prozess gegen die zwei Mediziner, die ihre Unschuld beteuerten, eine Verkettung von „Fehlern und Nachlässigkeiten“, die zum Tod von David geführt habe.

Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe

Die Bewährungsstrafen wurden unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. „Von unserer Seite gibt es kein Rechtsmittel“, sagte am Dienstag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA). Auch Opferanwalt Stefan Rieder erklärte, „wir ergreifen kein Rechtsmittel“.

Laut dem Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Peter Egger, meldeten die Verteidiger der Angeklagten Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe sowie wegen des Ausspruchs über die privatrechtlichen Ansprüche (jeweils 1.000 Euro Schmerzengeld für die Eltern von David, Anm.) an. Über diese vollen Berufungen muss das Oberlandesgericht Linz entscheiden.