Hände liegen auf einer Tastatur an einem Arbeitsplatz in einem Büro
ORF.at/Dominique Hammer
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Gesundheit

CoV-Regeln im Job: Anfragen häufen sich

Nach dem Ende der Urlaubszeit häufen sich bei der Salzburger Arbeiterkammer (AK) wieder die Anfragen zu Corona-Regeln am Arbeitsplatz. Vor allem die Frage nach der Auskunftspflicht über den Impfstatus beschäftigt die Salzburger offenbar.

Das bestätigt der Leiter der Rechtsabteilung in der Salzburger Arbeiterkammer, Heimo Typplt. „Nach unserer Rechtsansicht gibt es keine Verpflichtung, dass ein Arbeitnehmer gegenüber dem Betrieb über seinen Impfstatus Auskunft geben muss. Es gibt da Persönlichkeitsrechte und es gibt auch das Datenschutz-Gesetz. Daher sind diesbezügliche Fragen des Arbeitgebers nicht zulässig“, betont Typplt.

Chefs dürften laut Rechtsansicht der AK auch keine Impfung verlangen, ergänzt Typplt. „Es gibt eben keine gesetzliche Impfpflicht, und damit gibt es für den einzelnen Dienstnehmer auch keine Verpflichtung, sich impfen zu lassen. Daher kann es aus dem Umstand, dass jemand nicht geimpft ist, auch keine Konsequenzen oder Folgen geben.“

Auch Thema in der Diskussionssendung „Mittagszeit“

Um den Themenkreis CoV und Arbeitsplatz geht es am Montag auch in der Radio Salzburg-Diskussionssendung „Mittagszeit“ von 13.05 bis 14.00 Uhr.