Landesjägermeister
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Gericht

Vorwurf Falschaussage: Landesjägermeister freigesprochen

Beim Salzburger Landesgericht ist Donnerstag der Landesjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof vom Vorwurf der falschen Beweisaussage freigesprochen worden. Ihm drohten bis zu drei Jahre Haft. Der Landesjägermeister wies die Vorwürfe zurück.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Der seit Jahren schwelende Streit um die Gatterjagd in der Antheringer Au (Flachgau) zwischen dem Verein gegen Tierfabriken (VGT) und dem Besitzer des Wildschweingeheges, Landesjägermeister Mayr-Melnhof, hatte zu dem weiteren Strafprozess geführt.

Harte Auseinandersetzungen um Gatterjagd

Der VGT hält die Gatterjagd für Tierquälerei und fordert ein Verbot im Bundesland Salzburg. In der Antheringer Au wird zwei Mal im Jahr eine solche Jagd abgehalten. Am 20. November 2017 kam es zu Konflikten und offenbar auch zu Übergriffen zwischen Tierschützern, welche die Jagd zur Dokumentation filmten, Jägern und Jagdbegleitern. Die Folge waren wechselseitige Anschuldigungen, Anzeigen und Gerichtsverfahren.

Bei dem Prozess beim Landesgericht Salzburg ging es um eine Zeugenaussage Mayr-Melnhofs beim Landesverwaltungsgericht Salzburg am 16. April 2018 auf die Frage, wo sich ein filmender Tierschützer befand: innerhalb oder außerhalb des Jagdgatters oder auf einem sogenannten Überstieg. Sinngemäß soll der Gatterjagdbesitzer geantwortet haben, er könne ausschließen, dass der Tierschützer am Zaun gestanden sei, der Mann habe sich beim Überstieg befunden.

Wechselseitige Anschuldigungen

„Ich habe nie gesagt, dass er drinnen war“, sagte der bisher unbescholtene Salzburger Landesjägermeister heute: „Ich sah eine Bewegung im Bereich des Überstieges.“ Der Tierschützer hingegen erklärte, dass er sich nicht in dem Jagdgatter aufgehalten habe. Der VGT habe beim Briefing die strikte Anweisung erteilt, nicht in das Gatter hineinzugehen, sondern von außen zu filmen, um die Jagd nicht zu stören. Er habe sich immer außerhalb des Gatters auf dem Treppelweg und dem Grünstreifen aufgehalten und hineingefilmt, sagte der Zeuge. Er sei nahe am Zaun gestanden, habe diesen aber nicht berührt.

Richter gesteht subjektive Wahrnehmung zu

Der Strafrichter gab während des Prozesses zu bedenken, dass die bisherigen Aussagen von Mayr-Melnhof zu diesem Thema nicht immer stringent waren, die menschliche Wahrnehmung sei aber subjektiv.

Im Dezember 2019 hatte VGT-Obmann Martin Balluch in einer Aussendung erklärt, dass der Verwaltungsgerichtshof ein Urteil des Landesverwaltungsgerichtes bestätigt habe, wonach Mayr-Melnhof „rechtswidrig mit Gewalt einem Tierschützer die Kamera entwendete und ihn dabei an der Hand verletzte“. Das Landesverwaltungsgericht habe auch festgestellt, dass Mayr-Melnhof gelogen habe. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Mayr-Melnhof eingestellt. Es wurde ein Fortführungsantrag seitens der Opferseite eingebracht und schließlich wegen des Vorwurfs der falschen Beweisaussage ein Strafantrag gegen den Landesjägermeister erstellt.

Offenbar Verletzte auf beiden Seiten

Wegen der Vorfälle im November 2017 erhielten ein Tierschutzaktivist und ein Sicherheitsmitarbeiter jeweils eine diversionelle Erledigung bei Gericht. Der Security-Mann soll bei einer Anhaltung gegen einen Tierschützer grob vorgegangen sein soll, so dass der Aktivist offenbar verletzt wurde. Und der Tierschützer soll von einem Jagdaufsichtsorgan angehalten worden, dann aber geflüchtet sein und dabei den 75-jährigen Jäger zu Fall gebracht haben, der offenbar ebenfalls verletzt wurde.