Der Lenker gab an, an einer bipolaren Erkrankung zu leiden. Vor und nach dem Vorfall habe er tagelang nicht geschlafen, deswegen sei er aufgedreht gewesen, schilderte der Verteidiger des Pongauers die Umstände des Unfalls.
Richterin: Lenker war zurechnungsfähig
Bereits zu Prozessbeginn im Juli zeigte sich der Angeklagte unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung geständig. Das Landesgericht verurteilte den Mann zu 18 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe. Vier Monate kommen noch durch die Widerrufung einer früheren Bewährungsstrafe dazu. Außerdem ordnete das Gericht eine Unterbringung in eine Anstalt für abnorme aber geistig zurechnungsfähige Rechtsbrecher an.
100 km/h im Ort und 240 km/h auf der Autobahn
Die Polizei wollte den 27-Jährigen in Bischofshofen (Pongau) anhalten. Unter anderem ging es um den Verdacht, das Auto und das Kennzeichen gestohlen zu haben. Der Pongauer flüchtete daraufhin mit Tempo 160 statt erlaubten 80 auf der Umfahrung, auf der Autobahn sogar mit bis zu 240 km/h. Der Mann überholte dabei andere Autos besonders riskant. In Eben (Pongau) fuhr er dann mit Tempo 100 durch das Ortsgebiet und wurde schließlich von einem Polizeiauto gestoppt, das Beamte auf der Straße quergestellt hatten.