Landesgericht Salzburg Justizgebäude
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Radlader-Attacke: Täter bedingt in Anstalt eingewiesen

Beim Landesgericht ist Dienstagabend ein psychisch kranker Unternehmer bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Er hatte Männer in einem Kleinbus mit einem Radlader angegriffen. Wenn der 48-Jährige die Auflagen erfüllt, bleibt er auf freiem Fuß.

Der Mann hat die Tat laut Staatsanwaltschaft am 28. März 2020 in einem wohl durch den ersten Corona-Lockdown ausgelösten manisch-psychotischen Zustand mit einem Radlader begangen – einen Angriff auf einen früheren Nachbarn und dessen Sohn. Die beiden blieben unverletzt.

Wäre der Mann bei der Tat zurechnungsfähig gewesen, hätte die Anklage auf versuchten Mord gelautet, betonte der Staatsanwalt im Verfahren. Die Geschworenen verneinten Dienstagabend den Mordversuch und stellten zwei Fälle versuchter schwerer Nötigung fest. Das Urteil ist rechtskräftig.

Was damals geschah

Im Kleinbus saßen der ehemalige Nachbar des Straßwalcheners und dessen Sohn – beide konnten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen und wurden nicht verletzt. Die Staatsanwaltschaft stellte einen Antrag auf Einweisung des Unternehmers in eine Anstalt für geistig abnorme und zurechnungsunfähige Rechtsbrecher. Darüber entscheidet am Dienstag ein Geschworenengericht.

Gutachten: „Paranoide Schizophrenie“

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den bisher unbescholtenen Familienvater wegen versuchten Mordes und versuchter schwerer Nötigung. Laut einem neuro-psychiatrischen Gerichtsgutachten litt der 48-Jährige allerdings zur Tatzeit an einer paranoiden Schizophrenie und war deshalb nicht zurechnungsfähig.

„Im Wahn den Kleinbus gerammt“

Zehn Tage lang schlief der Flachgauer Firmenchef eigenen Angaben zufolge vor der Tat nicht mehr. Der bevorstehende Lockdown habe bei ihm massive Existenzängste ausgelöst. Im Wahn rammte der 48-Jährige laut Staatsanwaltschaft mit einem mehr als 20 Tonnen schweren Radlader den Kleinbus seines Ex-Nachbarn.

„Existenzängste“

Der 48-Jährige bekannte sich am Dienstag der schweren Nötigung schuldig. Der Vorfall tue ihm unendlich leid – es hätte an diesem Tag jeden treffen können, sagte der Flachgauer Firmenchef vor Gericht. Chronischer Schlafmangel und die pandemiebedingte Schließung seines Erdbewegungsunternehmens hätten in ihm massive Existenzängste ausgelöst. Damit sich niemand mit dem Coronavirus ansteckt, habe er sein Firmengelände mit Paletten und Erdhügeln verbarrikadiert, schilderte der bislang unbescholtene Familienvater.

Der 39-Jährige und sein elfjähriger Sohn konnten noch rechtzeitig aussteigen und flüchteten. Der Unternehmer wurde dann in der Christian Doppler Klinik behandelt – auch mit Medikamenten gegen Schizophrenie.

Verteidiger: „Er wollte niemanden verletzen“

Sein Mandant habe niemanden verletzen wollen, sagt Verteidiger Franz Essl. Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft gehe von dem 48-Jährigen auch keine Gefahr mehr aus. Deshalb sei er nicht in einer Anstalt unterzubringen, sondern der Unterbringung könne bedingt nachgesehen werden, so der Anwalt. „In seiner Psychose war er davon überzeugt, dass jeder, der sich seinem Firmengelände nähert Corona bringt und dass Corona den Tod bringt und so hat er versucht mit seinem Radlader alle Autos und Fremdeinflüsse von seinem Firmengelände fern zu halten“, sagte Verteidiger Essl.

Einweisung laut Anwalt nicht notwendig

Seit einem Jahr sei sein Mandat nun wieder auf freiem Fuß, unterziehe sich einer Psychotherapie und bekomme auch regelmäßig sogenannte Depotspritzen gegen Schizophrenie, ergänzt Essl. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme, nicht zurechnungsfähige Rechtsbrecher sei nicht notwendig. „Ich bin davon überzeugt, dass es gelingt, dass er nur bedingt in eine Anstalt eingewiesen wird. Das heißt, dass er auf freiem Fuß bleibt und weiter wie bisher sehr hervorragend von der Christian Doppler Klinik behandelt wird.“

Noch vor der Verhandlung hat der Flachgauer Firmenchef Schadenswiedergutmachung geleistet.