Heinz Schaden Swap OGH Berufung Prozess Gericht Verhandlung
APA/Herbert Pfarrhofer
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Chronik

Swap-Verfahrenskosten: Stadt gegen Heinz Schaden

Am Mittwoch beginnt der vermutlich letzte Gerichtsakt im Zusammenhang mit jenem Verfahren, in dem Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) wegen Untreue rechtskräftig verurteilt worden ist. Im Verfahren geht es um insgesamt mehr als eine halbe Million Euro an Anwalts- und Verfahrenskosten, die die Stadt von Schaden zurück will.

Die Stadt hat den Ex-Stadtchef zivilrechtlich geklagt und will 542.000 Euro von ihrem früheren Bürgermeister zurück. Dabei handelt es sich um Geld, das Schaden im sogenannten SWAP-Prozess für Anwälte, Gutachter und eine PR-Agentur ausgegeben hat. Sämtliche Vergleichsgespräche zwischen der Stadt und ihrem Ex-Bürgermeister verliefen dazu in den vergangenen eineinhalb Jahren ergebnislos.

Preuner (ÖVP): „Mit Urteil sind Kosten entstanden“

Man habe die Summe vorfinanziert, argumentiert ÖVP-Bürgermeister Harald Preuner. Die Rückforderung im Falle einer Verurteilung sei klar, man wolle nicht selbst in den Verdacht des Amtsmissbrauchs und der Untreue kommen.

„Ich kann es nicht verstehen, denn es gibt ein rechtskräftiges Urteil, das bis zum Obersten Gerichtshof durchgefochten wurde. Subjektiv kann ich natürlich nach wie vor der Meinung sein, dass ich nichts getan habe und der Stadt keinen Schaden zugefügt habe. Aber das Urteil ist das Urteil und auf Grund des Urteils sind Kosten entstanden und wir als Stadt müssen diese Kosten zurückverlangen, denn wir verwenden dafür Steuergeld“, sagt Bürgermeister Preuner.

SWAP-Verfahrenskosten: Stadt gegen Heinz Schaden

Am Mittwoch beginnt der vermutlich letzte Gerichtsakt im Zusammenhang mit jenem Verfahren, in dem Salzburgs langjähriger Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) wegen Untreue rechtskräftig verurteilt worden ist. Im Verfahren geht es um insgesamt mehr als eine halbe Million Anwalts- und Verfahrenskosten, die die Stadt von Heinz Schaden zurück will.

Anwältin: Schaden kann nur 200.000 Euro aufbringen

Mit rund der Hälfte der eingeklagten Summe würde sich die Stadt in einem Vergleich zufrieden geben, Heinz Schaden bot zuletzt 200.000 Euro.

Schaden könne laut seiner Anwältin nicht mehr als 200.000 Euro aufbringen. Zudem habe er bei der Übertragung der Zinstauschgeschäfte an das Land der Stadt nicht geschadet. Das müsse laut seiner Anwältin auch berücksichtigt werden.

SPÖ-Freunde hoffen auf Vergleich im Sinne Schadens

Auch Schadens SPÖ-Parteifreunde in der Salzburger Stadtregierung hoffen auf einen Vergleich im Sinne Schadens, einen Prozess wie den anstehenden habe er sich nicht verdient, sagt der SPÖ-Vizebürgermeister Bernhard Auinger. „Grundsätzlich ist es so, dass der Anwalt der Stadt damals gesagt hat, dass man bei Heinz Schaden auch sein Alter berücksichtigen muss und dass er jetzt eine ASVG-Pension bekommt. Natürlich bekommt ein Mensch mit 70 Jahren nicht mehr so viel Geld wie ein Jüngerer, der 40 Jahre alt ist und noch im Erwerbsleben ist“, sagt Auinger.