Schon im vergangenen März hatte der Mann laut „Salzburger Nachrichten“ wegen des Zigarettenstummels von den Behörden eine Geldstrafe von 450 Euro erhalten.
Der Beschuldigte legte darauf Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Dieses bestätigte die Strafe und verhängte zusätzlich die Zahlung von 90 Euro für die Verfahrenskosten. Als gesetzliche Grundlage zitieren Behörden dabei das Abfallwirtschaftsgesetz. Ob der Zeuge – der den Autofahrer anzeigte – ein Beweisfoto vorlegte oder nicht, das ist bisher nicht bekannt.