Politik

Bald Volksbegehren für und gegen Impfpflicht

Sind Sie für oder gegen eine CoV-Impfflicht? In vier Wochen beginnen die Eintragungsfristen für zwei völlig gegensätzliche Volksbegehren. Ab 20. September können Befürworter und Gegner der Impfflicht in Gemeindeämtern die jeweiligen Listen unterschreiben.

Die Initiatoren sind dieselben wie die zu den beiden Volksbegehren über das Rauchverbot in der Gastronomie im Vorjahr. Die beiden Verfahren tragen die Titel: „Impfpflicht: Striktes Nein“ bzw. „Impfpflicht: Notfalls Ja“. Bei dem einen geht es gegen jeden Impfzwang und jede Diskriminierung von Nicht-Geimpften. Beim anderen geht es um eine mögliche Impfpflicht, wenn das Gesundheitssystem zu kollabieren droht und um alle Freiheiten für geimpfte Personen.

„Erstmals demokratisches Stimmungsbild“

Die beiden gegensätzlichen Positionen in einer Eintragungswoche auszuloten und erstmals ein demokratisches Stimmungsbild zum vieldiskutierten Thema Impfpflicht zu erhalten, das nennt Initiator Markus Hohenegger als Ziel dieses Doppel-Volksbegehrens.

Beide Volksbegehren haben weit mehr als die notwendigen Unterstützungserklärungen von jeweils gut 8.000 Unterschriften erhalten. Er sagt aber nicht, welches der beiden bisher mehr Unterstützer gefunden hat. Das würde das Abstimmungsergebnis beeinflussen, so Hohenegger.

Schon in Gemeindeämtern ausgehängt

Beim Doppelvolksbegehren über das Rauchen in der Gastronomie wurde im Vorjahr ebenso vorgegangen. Die Mehrheit war damals für ein Rauchverbot, das schließlich auch vom Nationalrat beschlossen wurde. Jedenfalls braucht ein Volksbegehren mindestens 100.000 Unterschriften, um im Parlament behandelt zu werden.

Die gesetztlich verankerten Regeln für beide Volksbegehren sind auf den Amtstafeln vieler Gemeinden schon ausgehängt.