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Politik

Horten von Grundstücken: Gesetz zahnlos

Welche Schwächen das geltende Grundverkehrsgesetz hat, zeigt eine aktuelle Anfrage der SPÖ im Salzburger Landtag. Es geht um die Frage, wie verhindert werden kann, dass jemand ohne jegliche Einschränkungen enorme Grundstücksflächen erwirbt.

Die Absicht, das zu verhindern, findet sich zwar im Gesetz, aber es fehlt offensichtlich jede Handhabe. Die SPÖ im Landtag spricht von einer Bankrotterklärung im Vollzug des Grundverkehrsgesetzes.

Anlass ist der Verkauf von 146 Hektar im Nationalparkgebiet an einen Pinzgauer Unternehmer und Landwirt im Jahr 2015 – an jemanden, der zu diesem Zeitpunkt schon Grundstücke im Ausmaß von mindestens 470 Hektar besessen hatte.

BH: „Großgrundbesitz nicht ausreichend definiert“

Warum ihm der Kauf nicht untersagt wurde, wollte die SPÖ vom für Raumordnung zuständigen Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) wissen, zumal im benachbarten Bundesland Tirol eine Obergrenze von 440 Hektar besteht – mit Bestätigung des Verfassungsgerichtshofes.

Die Antwort bezeichnet SPÖ Abgeordnete Karin Dollinger als kurios. Die Grundverkehrskommission Zell am See habe besagten Unternehmer nicht aufgefordert, seinen Immobilienbesitz offenzulegen – wegen „unnötiger bürokratischer Belastungen“. Zudem könne man aufgrund fehlender Definition im Gesetz gar nicht beurteilen, ob besagter Unternehmer Großgrundbesitzer sei oder nicht.

Schwaiger stellt Gesetzesänderung in Aussicht

Damit ist auch erklärt, weshalb zumindest seit 2013 nicht ein einziges Mal ein Grundverkauf wegen des Passus „Schaffung von Großgrundbesitz“ untersagt wurde. Aus dem Büro von Landesrat Schwaiger heißt es dazu, man kenne die Sachlage. Das Grundverkehrsgesetz werde auch in diesem Punkt noch heuer geändert und eine Definition zum Großgrundbesitz formuliert, der sich an der Größe der nutzbaren landwirtschaftlichen Fläche orientieren werde.