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APA/Herbert Pfarrhofer
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Chronik

Streit mit Schaden: Stadt lehnt Vergleich ab

Im Rechtsstreit zwischen der Stadt Salzburg und ihrem langjährigen früheren Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) um Anwalts- und Verfahrenskosten in der SWAP-Affäre hat die Stadt nun ein letztes Vergleichsangebot des Ex-Bürgermeisters abgelehnt.

Jahrelang saßen sie Schulter an Schulter auf der Regierungsbank der Stadt Salzburg: Jetzt dürften sich der ehemalige Bürgermeister Heinz Schaden und der aktuelle Bürgermeister Harald Preuner endgültig vor Gericht wiedersehen.

Es geht dabei um Anwalts- und Verfahrenskosten im SWAP-Verfahren, in dem Schaden wegen Untreue verurteilt worden war. Genau deshalb verlangt die Stadt diese Ausgaben zurück. Ein letztes Vergleichsangebot Schadens hat die Stadt jetzt aber abgelehnt.

Stadt will 260.000 Euro, Schaden bietet 200.000

Bei dem Rechtsstreit geht es um viel Geld: Die Stadt hat 520.000 Euro von ihrem Ex-Bürgermeister eingeklagt, wobei man mit der Hälfte der Summe zufrieden wäre. Doch selbst diese 260.000 Euro seien für Heinz Schaden zu viel, sagt seine Anwältin. Schaden habe zuletzt 200.000 Euro angeboten. Diese Summe sei alles, was er aufbringen könne – mehr gehe nicht.

Heinz Schaden wolle sich aber, obwohl die ganze Angelegenheit rechtlich strittig sei, vergleichen und die Sache vom Tisch haben, sagt Anwältin Bettina Knötzl. Am 1. September trifft man sich jedenfalls vor Gericht. Der Termin steht fest.

Schaden-Anwältin pocht auf Vorteilsanrechnung

Eine außergerichtliche Einigung in den nächsten zehn Tagen scheint derzeit unwahrscheinlich, auch, wenn Schaden und seine Anwältin hoffen. Immerhin gebe es da auch noch die Sache mit der Vorteilsanrechnung, sagt Knötzl. Denn Salzburgs Ex-Bürgermeister habe bei der Übertragung der Zinstauschgeschäfte an das Land der Stadt ja nicht geschadet, sondern ihr durch den finanziellen Vorteil sogar genützt. Und das müsse schon irgendwie berücksichtigt werden.

Weshalb die Stadt auf 260.000 Euro beharrt, ist einfach erklärt: Auch der ebenfalls im SWAP-Verfahren verurteilte frühere Magistratsdirektor sowie der ebenfalls verurteilte Ex-Finanzdirektor hätten die Hälfte ihrer Anwalts- und Verfahrenskosten in einem außergerichtlichen Vergleich rückerstattet, argumentiert die Stadt Salzburg.