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Chronik

„Problemwölfe“-Verordnung in Kraft

Die Verordnung des Landes Salzburg im Umgang mit „Problemwölfen“ ist mit 20. August in Kraft getreten. Das teilte das Landesmedienzentrum mit. Damit wird der Abschuss von klar definierten „Problemwölfen“ erleichtert.

Die Landesregierung hatte sich im Juli nach einer Häufung von Wolfsrissen auf diese Verordnung geeinigt. Die „Entnahme“ dürfe nur unter strengen Rahmenbedingungen erfolgen, hieß es. Grund der Verordnung sei das lange dauernde Bescheidverfahren gewesen, das sich als ungeeignetes Instrument herausgestellt habe, wurde seitens des Landes erklärt.

Die Verordnung legt die Jagdgebiete Rauris, wo es heuer besonders viele nachgewiesene Wolfsrisse gab, sowie die angrenzenden Regionen Kaprun-Fusch und Gastein West als Maßnahmengebiet fest. In diesen Regionen darf innerhalb von vier Wochen nach einem mittels DNA bestätigten Wolfsriss ein „Problemwolf“ getötet werden, allerdings nur dann, wenn alle anderen im Managementplan Wolf definierten Voraussetzungen erfüllt sind.

Für Abschuss gilt Frist von vier Wochen

Laut dem Managementplan müssen Herdenschutzmaßnahmen entweder überwunden worden sein oder müssen nicht zumutbar sein, sind nicht geeignet oder mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden. Als „Problemwölfe“ gelten einzelne Wölfe, die 25 Nutztiere in einem nicht schützbaren Bereich innerhalb eines Monats töten oder verletzen.

Für die „Entnahme“ ist eine Frist von vier Wochen vorgesehen. Die Frist beginnt immer nach einem neuerlichen Rissvorfall, und der entsprechende Zeitraum wird laufend auf der Homepage des Landes aktualisiert. Für die Unterstützung der Landwirte nach erfolgten Rissen wird das Notfallteam des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs für die Durchführung von vorübergehenden Herdenschutzmaßnahmen angefordert.

Verordnung umstritten

Der Wolfsbeauftragte des Landes, Hubert Stock, sieht in der Verordnung einen großen Vorteil. „Das Bescheidverfahren hat sich als ungeeignetes Mittel herausgestellt, da dieses viel zu lange gedauert hat. Die Verordnung scheint mir da daher wesentlich praxisgerechter zu sein. Im Fall von Rauris ist die Lage so, dass es aktuell keine Entnahme geben darf, da der letzte nachgewiesene Riss mehr als vier Wochen zurückliegt.“ Erst wenn es neue Vorfälle gibt, ist eine „Entnahme“ möglich. „Allein das zeigt, wie streng die Rahmenbedingungen sind.“

Die Verordnung ist allerdings umstritten. Während betroffene Almbauern und Teile der Jägerschaft einen Abschuss gefordert hatten, pochten Naturschützer auf die Einhaltung des strengen Schutzstatus. Laut WWF Österreich sind die Abschusspläne für „Problemwölfe“ in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig. In einer Stellungnahme gemeinsam mit der Umweltallianz Ökobüro zur Maßnahmengebietsverordnung Wolf forderte die Naturschutzorganisation Anfang August eine ersatzlose Streichung des Verordnungsentwurfs und ein „zielführendes Wolfsmanagement“.