Tourismus

Illegale Airbnb-Vermieter: Gemeinden, Land uneins

Im Kampf gegen illegale touristische Wohnungsvermietung müssten die Gemeinden strenger kontrollieren, fordert jetzt das Land. Der Gemeindeverbandspräsident hingegen kontert, dass die Gemeinden personell dazu nicht in der Lage wären und sieht in Sachen Kontrollen das Land in der Pflicht.

Seit mehr als drei Jahren gilt das neue Raumordnungsgesetz, das festlegt, dass eine Zweckentfremdung durch illegale touristische Vermietung mit Geldstrafen bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Immer mehr Airbnb-Vermieter, die sich nicht registrieren und damit die gesetzlichen Bestimmungen nicht einhalten, sehen sich mit Strafbescheiden konfrontiert.

Schwaiger: „Wir müssen endlich in die Gänge kommen“

Tatsächlich vor Gericht landeten dazu aber nur elf Verfahren – der Strafbescheid gegen die illegalen Vermieter hielt allerdings in zehn Fällen. Diese hohe Erfolgsquote sollte die Gemeinden anspornen mehr zu kontrollieren, fordert der zuständige Raumordnungslandesrat Josef Schwaiger (ÖVP).

„Diese Regelung ist jetzt einige Jahre alt und jetzt müssen wir wirklich in die Gänge kommen, diese Kontrollen sind wesentlich einfacher als Zweitwohnsitzkontrollen. Airbnb ist Registrierungspflichtig, hier müssen sich die jeweiligen Vermieter bei der Gemeinde melden. Dadurch kann man genau anschauen, wo sich das Mietobjekt befindet, ohne dabei für eine Kontrolle einen Fuß vor die Tür zu setzen.“ Laut Schweiger sei die Überprüfung der registrierten Anbieter einfach umzusetzen und gleichzeitig auch wirkungsvoll.

Mitterer: Gemeinden haben kein Personal für Kontrollen

Gemeindeverbandspräsident Günther Mitterer (ÖVP) stellt hingegen klar, dass die Gemeinden personell nicht in der Lage seien, diese Kontrollen zu übernehmen. Laut Mitterer bräuchte es hier Unterstützung vom Land oder auch der Tourismusverbände.