Appartementhaus mit Zweitwohnsitzen (in Zell am See)
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Chronik

Zweitwohnsitze: Beweislastumkehr gefordert

In der Debatte über illegale Zweitwohnsitze fordert der Bürgermeister von Zell am See, Andreas Wimmreuter (SPÖ), jetzt eine Beweislastumkehr. Das würde bedeuten, dass Immobilienbesitzer künftig eine widmungsgerechte Nutzung beweisen müssten.

Bisher gibt es in Salzburg seit dem neuen Raumordnungsgesetz 2018 noch kein einziges erfolgreiches Verfahren gegen illegale Zweitwohnsitze. Entsprechende Strafbescheide hätten vor Gericht nicht gehalten, da die Beweisführung aufwendig sei, beklagt Wimmreuter.

„Die Stadt Zell am See hat in der Vergangenheit bereits 14 Strafverfahren gegen vermutete illegale Zweitwohnsitze eingeleitet. Mit einem Verfahren sind wir bis zum Landesverwaltungsgericht durchgekommen. Schließlich wurde es aber leider abgewiesen. Und mit diesem Urteil, das die Bezirkshauptmannschaft Zell am See als Präzedenzfall genommen hat, wurden zwölf weitere Verfahren dann ebenfalls eingestellt“, schildert Wimmreuter.

„Bisherige Verfahren letztlich an Beweislast gescheitert“

„Die Schwierigkeit bei diesen Verfahren war immer die Beweislast. Der Besitzer hat dann oft argumentiert, er sei ohnehin nur da, um nachzuschauen, ob bei der Wohnung alles in Ordnung ist, bzw., dass er dort nur Erhaltungsarbeiten durchführt. Und aus diesem Grund sind all diese Verfahren bisher letztlich gescheitert.“

Der für Raumordnung ressortzuständige Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) stellt in Zusammenhang mit der Beweislastumkehr eine entsprechende Gesetzesänderung im neuen Grundverkehrsgesetz in Aussicht.