Demonstranten blockieren die Daxluegstraße
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380-kV-Gegner nach Blockade verurteilt

Fast ein Jahr nach einer angemeldeten Demo auf der Baustellenzufahrt zu einer 380-kV-Leitungsbaustelle bei Koppl (Flachgau) gibt es jetzt ein Urteil in erster Instanz gegen Freileitungsgegner. Sie wurden zu niedrigen Geldstrafen verurteilt.

In dem Verfahren vor dem Bezirksgericht Thalgau ging es um Besitzstörung bei der Protestaktion am 12. Oktober 2020. Beklagt waren neun Vertreter der Erdkabel-Initiative „Fairkabeln“. Alle neun wurden in erster Instanz schuldig gesprochen, durch die Blockade der Dax-Lueg-Straße auf dem Heuberg zwischen Salzburg und Koppl die Austrian Power Grid in ihrem Besitz gestört zu haben. Als Strafe wurden niedrige Geldstrafen bzw. Kostenersätze verhängt.

Verurteilte gehen in Berufung

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, denn „Fairkabler“-Obmann Franz Fuchsberger und seine Mitstreiter gehen in die Berufung. Ihre Begründung: „Wir haben genau das getan, was wir beschrieben haben und in dem gekennzeichneten Bereich demonstriert, wo niemand zu Schaden kam – und auch der Projektbetreiber zu seiner Baustelle gelangen konnte“, sagte Fuchsberger am Freitag zum ORF.

Von der Austrian Power Grid (APG) gibt es keinen Kommentar zu diesem Urteil in erster Instanz. Man äußere sich nicht zu laufenden Verfahren, heißt es von dort. Die APG errichtet zurzeit ja die 380-kV-Freileitung von Elixhausen (Flachgau) nach Kaprun (Pinzga). Die Fairkabler führen seit Jahren einen Kampf gegen diese Freileitung, sie wollen stattdessen ein Erdkabel.