Beamter der Finanzpolizei in Uniform mit Dienstmarke
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Coronavirus

Kurzarbeitsbetrug: Mehr als 300 Betriebe verdächtig

Im Bundesland Salzburg sind seit Beginn der Pandemie mehr als 300 Betriebe wegen Verstößen gegen die Coronavirus-Kurzarbeitsregeln unter Verdacht. In einem Fall läuft gerade ein Gerichtsverfahren.

Auf die Spur dieser Unternehmen kam die Finanzpolizei. Sie bekommt ihre Hinweise meist von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder deren Angehörigen, sagt Wilfried Lehner, Leiter der Finanzpolizei: „Die regen sich darüber auf, dass sie in Kurzarbeit sind und deshalb weniger Lohn erhalten, aber offensichtlich ganz arbeiten müssen. Oder sie werden vielleicht sogar angehalten, Arbeitsaufzeichnungen selbst zu fälschen. Und genau dort setzen wir an.“

Die Finanzpolizei kontrolliert in Salzburg mit drei Teams im ganzen Bundesland: „Es gibt meistens Hinweise – wir versuchen aber auch Zufallskontrollen dazwischen hineinzumischen“, ergänzt Lehner. Außerdem analysiere man in eigenen Risikoanalysen, ob Unternehmen gar nicht vom Lockdown oder sonstigen Maßnahmen betroffen waren, aber dennoch in Kurzarbeit gemeldet sind.

Über 300 Verdachtsfälle auf Kurzarbeits-Betrug

Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre droht

Im Land Salzburg war bisher in 14 Fällen von Kurzarbeits-Betrugsverdacht die Beweislage so klar, dass sie direkt an die Sozialbetrugs-Sonderermittler der Polizei gegangen sei, hieß es vom Arbeitsmarktservice. In einem Fall laufe gerade ein Gerichtsfahren. In den mehr als 300 übrigen gemeldeten Fällen prüfe das AMS gerade.

Wenn sich dabei der Verdacht bestätige, dann fordere das AMS nicht nur die Kurzarbeits-Unterstützung von dem Unternehmen zurück, sagt Landesgeschäftsführerin Jacqueline Beyer: „Sollte wirklich der Betrug aufgedeckt werden, kann es zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kommen.“

Kurzarbeitsbetrug verjährt erst nach 30 Jahren

9.500 Unternehmen nahmen in Salzburg bisher die Corona-Kurzarbeit in Anspruch. Etwas über 300 Verdachtsfälle seien da im Vergleich nicht viel, so Beyer. Dennoch haben die Behörden genug Zeit, um Verstöße zu finden. Denn die Verjährungsfrist beträgt aktuell 30 Jahre.

Deshalb glaubt AMS-Landesgeschäftsführerin Beyer auch daran, dass es auf lange Sicht keine hohe Dunkelziffer bei den Fällen geben wird: „Dadurch, dass es nicht verjährt, und die Kontrollen ja weitergehen, wird die Dunkelziffer nicht so hoch sein. Durch dieses gute Kontrollsystem werden eher die Fälle steigen – und nicht die Dunkelziffer.“ Sprich: Wer bei der Corona-Kurzarbeit mogelt, der werde auch erwischt – wenn nicht heute, dann irgendwann in den nächsten 30 Jahren, ist man beim AMS zuversichtlich.