Eintrittsnachweis in Gastronomie
APA/GEORG HOCHMUTH
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Gesundheit

„3-G-Regel“ in Lokalen: Kontrolle schwierig

Immer wieder gab es in den vergangenen Wochen Coronavirus-Cluster in Gastronomiebetrieben. Lokale dürfen eigentlich nur von Personen betreten werden, die geimpft, genesen oder getestet sind. Für Kontrollen in den Betrieben fehle aber einfach das Personal, heißt es von der zuständigen Behörde.

Zwei Wochen Urlaub im Gasteinertal (Pongau) und nur äußerst selten die Frage nach einem 3-G-Nachweis. Die Schilderung eines Ehepaars aus Linz ist kein Einzelfall. In Gasthäusern hätte man sich weder registrieren müssen noch sei man nach dem Impf- oder Testnachweis gefragt worden, erzählen die Urlauber. Das ist ein Problem, das den Zuständigen bekannt sei, sagte der Pongauer Bezirkshauptmann Harald Wimmer aus St. Johann (Pongau).

Deshalb würden Behörde und Polizei auch immer wieder Schwerpunktkontrollen in Gastronomie und Hotellerie durchführen, wie etwa am vergangen Wochenende im Ennspongau. „Es ist allerdings schlicht unmöglich, lückenlos zu kontrollieren“, reagierte Wimmer auf die zunehmende Kritik, dass viele Gastronomen, Barbetreiber und Hoteliers die vorgeschriebene Kontrolle der „3-G-Regel“ und der Gästeregistrierung nicht ernst nehmen würden. Man stoße an sämtliche Kapazitätsgrenzen. „Es ist natürlich sehr schwierig, dass man flächendeckende Kontrollen in den vielen Betrieben im Bezirk durchführt. So eine große Personalkapazität haben wir einfach nicht“, so Wimmer.

Lange Anfahrtswege zu Kontrollen

Die Behörde müsse ja auch die Einhaltung der häuslichen Quarantäne kontrollieren. In Anbetracht der regionalen Besonderheiten, etwa der langen Anfahrtswege zu Landgasthäusern oder Almhütten, sei es unmöglich, Gastronomie und Hotellerie flächendeckend zu kontrollieren. Wimmer appellierte deshalb an die Vernunft der Gastronomen und der Gäste. Es sei im Interesse jedes einzelnen, sich an die Vorschriften zu halten und damit ein neuerliches Zusperren zu verhindern.