Airport Flughafen Jet Verkehrsflugzeug Airbus Eurowings Rollweg Flugzeug Reiseflug Reisen Tourismus – Noch ist unklar, wann auf dem Salzburg Airport die verpflichtenden PCR-Tests für Fluggäste starten sollen, die aus Spanien, den Niederlanden und Zypern ankommen. Das  Gesundheitsministerium arbeitet derzeit die Verordnung aus, wie diese Tests überhaupt genau ablaufen sollen.
Gerald Lehner
Gerald Lehner
Politik

Flughafen: Zahlt der Bund die Kosten für PCR-Tests?

Nur wenn der Bund die Kosten übernimmt, wird es ab Dienstag eine Gratis-PCR-Testmöglichkeit für Rückkehrer und ankommende Touristen auf dem Salzburger Flughafen geben. Das stellt die Salzburger Landesregierung klar. Derzeit laufen die Verhandlungen dazu.

Einigen sich Bund und Land nicht, dann drohen den Passagieren, die aus den Niederlanden, Spanien, Katalonien oder von Zypern in Salzburg ankommen, bei der Einreise zusätzliche Kosten von 150 Euro. Wer nicht geimpft, voll immunisiert ist oder einen gültigen PCR-Test dabei hat, der muss ab Dienstag bei der Einreise auf dem Salzburger Flughafen einen PCR-Test machen.

Barcelona, Amsterdam, Mallorca

Es geht beispielsweise um Flüge, die zwei Mal wöchentlich aus Barcelona oder Amsterdam ankommen bzw. die tägliche Maschine aus Mallorca. Derzeit gibt es nur die Möglichkeit, für 150 Euro einen PCR-Test auf dem Flughafen zu machen. Diese Kosten werde das Land Salzburg jedenfalls nicht übernehmen stellt Christian Pucher klar, der Sprecher von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP). Derzeit verhandle man noch mit dem Bund wegen der Kostenübernahme.

Notfalls auf Gratis-Teststraßen ausweichen?

Sollte es zu keiner Einigung kommen, dann gebe es auch die Möglichkeit, einen PCR-Test innerhalb von 24 Stunden bei den Behörden nachzureichen. Dann könnten Reiserückkehrer auch eine der offiziellen Teststraßen aufsuchen, so Pucher.

In der Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums heißt es allerdings, dass ein Test „unverzüglich auf dem Flughafen“ durchzuführen sei. Einzige Ausnahme: Wenn es keine ausreichenden Kapazitäten gebe. Kostengründe gelten laut Verordnung nicht als Ausnahme.