St. Johannsspital Hauptgebäude Landeskrankenhaus
ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

Fall David: Weiteres Gutachten liegt vor

Im Fall David liegt jetzt das lang erwartete Gutachten vor. Im September 2020 war der Fall des im Alter von 17 Monaten bei einer Operation verstorbenen David zum dritten Mal vertagt worden.

Laut Anklage sollen zwei Ärzte den Tod des Kleinkindes fahrlässig herbeigeführt haben. Dies dürfte ein neues Gutachten jetzt bekräftigen. Wegen massiver Widersprüche hatte die Richterin dieses dritte Gutachten eingeholt.

Die beschuldigten Mediziner, ein Kinderchirurg und ein Anästhesist, hatten das Kind unter Narkose operiert. Der kleine David war dabei allerdings nicht nüchtern und atmete Erbrochenes ein. Er starb elf Tage später an einem Hirnschaden.

Blutschwamm auf der Wange aufgekratzt

Der Bub war am Abend des 16. April 2018 in die Salzburger Landeskliniken (SALK) gebracht worden, weil er sich einen kleinen Blutschwamm auf der Wange aufgekratzt hatte und dieser zu bluten begann. Der Vater konnte die Blutung zwar zunächst stillen, aus Angst vor Infektionen fuhren die Eltern dann aber ins Spital. Dort brach die Wunde bei der Behandlung erneut auf. Die beiden Ärzte entschieden sich daraufhin für eine Operation.

Die Staatsanwaltschaft warf den bisher unbescholtenen Angeklagten Behandlungsfehler vor. Die Eltern hätten darauf hingewiesen, dass David zu Hause noch Joghurt, rote Rüben und Kartoffelpüree gegessen habe. Im Falle einer Narkose müsse das Kind aber sechs Stunden nüchtern sein. Trotzdem wurde es bereits rund zwei Stunden später operiert.

Ärzte räumten ein, dass OP nicht nötig war

Beide Ärzte räumten beim Prozessauftakt am 11. Dezember 2019 ein, dass die Operation des Buben zu diesem Zeitpunkt nicht dringend notwendig gewesen sei. Allerdings habe man die Narkose in Form einer „Sedoanalgesie“ (umgangssprachlich „Dämmerschlaf“, Anm.) laufend bei Kindern durchgeführt, auch wenn sie nicht nüchtern gewesen seien. Der Anästhesist verwies auf eine Studie aus der Schweiz. Demnach könne dieses Narkoseverfahren zwei Stunden nach der letzten Nahrungsaufnahme bei Kindern durchgeführt werden. Der Prozess wurde am 4. Februar 2020 fortgesetzt und dann erneut vertagt.

Die Richterin gab bei einem weiteren Verhandlungstag am 3. September 2020 einem Antrag der Staatsanwältin und des Vertreters der Hinterbliebenen auf Einholung eines weiteren Gutachtens aus dem Fachbereich Anästhesie statt. Sie führte an, dass es bei der mündlichen Erörterung der Expertise eines Narkosearztes zu einem massiven Widerspruch zu dessen schriftlichen Gerichtsgutachten gekommen sei. „Darin war nie die Rede davon, dass die Sechs-Stunden-Frist nur für die Allgemeinnarkose gelten soll.“

Neues Gutachten soll Widersprüche klären

Das neue Gutachten einer deutschen Ärztin soll nun die offensichtlichen Widersprüche klären. Es liegt jetzt dem Opferanwalt vor. „Aus meiner Sicht werden beide Ärzte belastet“, sagte Rechtsanwalt Stefan Rieder, der die Eltern von David vertritt, zur APA. Es handle sich sogar um eine Verschärfung der Belastung im Vergleich zum vorherigen Anästhesie-Gutachten.

Die Kommunikation zwischen dem Kinderchirurgen und dem Anästhesisten sei mangelhaft gewesen, zitierte Rieder aus dem Obergutachten. Weiters habe sich das Risiko einer Einatmung von Erbrochenem durch den kurzen Abstand zwischen letzter Nahrungsaufnahme und der tiefen Sedierung erhöht. Während der Narkose sei das Monitoring unzureichend gewesen, beispielsweise hätte ein EKG angelegt werden müssen. Zudem seien die von dem Anästhesisten durchgeführten Notfallmaßnahmen unzureichend gewesen. Erst eine herbeigerufene Ärztin habe die richtigen Maßnahmen gesetzt.

Opferanwalt sieht „grobe Fahrlässigkeit“

Der Verteidiger des Kinderchirurgen, Rechtsanwalt Helmut Hüttinger, hatte gegenüber den SN erklärt, dass die Gutachterin klar festgestellt habe, dass kein grob fahrlässiger Behandlungsfehler vorgelegen sei. Rieder sagte dazu, dass die Sachverständige von einer „Verkettung von mehreren Fehlern und Nachlässigkeiten“ spreche, die in einer Katastrophe gemündet seien. „Die Summe der Fehler begründet die grobe Fahrlässigkeit“, erklärte der Opferanwalt. Der Kinderchirurg sei auch für den Zeitpunkt der Durchführung der OP verantwortlich gewesen.

Die lange Verfahrensdauer würden die Eltern von David als starke Belastung empfinden, sagte Rieder. Das am 26. Juli eingelangte Obergutachten hätte bereits Ende Juni vorliegen sollen.