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Chronik

Haftstrafen für Drogenbande mit CoV-Skeptiker

Beim Salzburger Landesgericht ist am Dienstag eine Bande wegen Drogenanbaues und Drogenhandels zu Haftstrafen verurteilt worden. Einer der Beschuldigten ist zudem ein bekannter CoV-Skeptiker, der mehrere Kundgebungen in Salzburg organisierte.

Die beiden Hauptangeklagten – ein 48-Jähriger und der 36-jähriger CoV-Skeptiker – erhielten jeweils zwei Jahre teilbedingte Haft, davon acht Monate unbedingt. Ein 27-jähriger Mitangeklagter kassierte zweieinhalb Jahre Haft, davon zehn Monate unbedingt. Die vierte Angeklagte – eine 25-jährige Frau – erhielt letztlich eine Diversion in Form einer vorläufigen Einstellung des Strafverfahrens unter Bestimmung einer Probezeit von zwei Jahren. Die Urteile des Schöffensenats sind bereits rechtskräftig.

Laut Anklage gründeten die deutschen Staatsbürger eine kriminelle Vereinigung, um Cannabiskraut und Cannabisharz gewinnbringend zu verkaufen. Die drei Männer wurde im Sinne der Anklage schuldig gesprochen. Der Strafrahmen betrug nicht mehr von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft, sondern laut dem Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Peter Egger, bis fünf Jahre Haft, weil der Anbau von Cannabis vorwiegend zur Finanzierung des Eigenbedarfs erfolgt sei.

Haftstrafen in Drogenprozess

Auch Waffen gesammelt

In einem Haus in Oberalm (Tennengau) betrieb das Quartett seit Mai vergangenen Jahres eine Drogenplantage. Rund sechs Kilo Marihuana verkauften sie dann. Dazu kommen laut Anklage noch LSD, Ecstasy und Kokain. Monatelang ermittelten Kriminalisten. Bei einer Hausdurchsuchung im Februar fanden Polizisten 37 Cannabispflanzen, rund fünf Kilo Cannabisblüten, 650 Gramm Cannabisharz, 25 Gramm Kokain, 34 Fläschchen LSD-Tropfen und eine kleine Anzahl an Ecstasy-Tabletten und MDMA. Auch verbotene Waffen wurden emtdeckt, darunter ein Revolver, eine Armbrust und ein Schwert – im Gesamtwert von rund 100.000 Euro.

Der 48-jährige Hauptangeklagte, dem der überwiegende Teil des Drogenhandels und der Waffenbesitz angelastet wird, zeigte sich Dienstag bei Gericht voll geständig. Verteidiger Kurt Jelinek sagte vor dem Prozess, sein Mandat verspüre nun „erstmals das Haftübel“. Dieses sei in CoV-Zeiten schmerzhaft: „Er wird sich voll geständig verantworten und hofft, dass er zeitnah enthaftet wird.“

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Kopf der Bande zog 2019 nach Oberalm

Drei der vier Angeklagten sitzen schon seit Mitte Februar in Untersuchungshaft. Der 36-jährige zweite Hauptangeklagte, der auch die CoV-Demos mitorganisiert hat, bekannte sich Dienstag teilschuldig, wie sein Anwalt Franz Essl erklärte: „Meinem Mandanten wird hier Anbau in sehr großem Umfang vorgeworfen. Diesen hat er jedenfalls nicht zu verantworten. Er war selbst schwer suchtgiftabhängig, er war von Heroin abhängig und Cannabis für den Eigengebrauch konsumiert.“

Im November 2019 zog der 36-Jährige, der als „Kopf“ der „Bande“ galt, von Deutschland nach Salzburg – mit ihm auch seine Freundin, die viertangeklagte 25-Jährige, sowie der 27-jährige Drittangeklagte. Sie mieteten in Oberalm das Einfamilienhaus. Im März darauf folgte auch der 48-jährige Erstangeklagte nach. „Bereits im Winter 2019/20 entschlossen sich die Angeklagten dazu, eine Cannabisplantage zu betrieben“, heißt es in der Anklageschrift. Zu diesem Zeitpunkt hätten die Beschuldigten die kriminelle Vereinigung gegründet, um eine möglichst große Menge Cannabiskraut und Cannabisharz zu erzeugen und zu verkaufen, so die Staatsanwaltschaft.

Großer Aufwand bei Zucht

Der finanzielle Aufwand war groß. Es musste auch die 2.000 Euro hohe Monatsmiete für das Haus refinanziert werden. Im Keller wurde im Laufe der Monate eine professionelle Aufzuchtanlage errichtet, mit automatisierten Bewässerungs- und beweglichen Belichtungsanlagen und einer Klimaanlage, damit der Cannabisgeruch nicht nach außen dringen konnte.

Der 36-jährige Bandenkopf ist in Deutschland schon mehrmals wegen Drogendelikten verurteilt worden. „Er war schwer heroinsüchtig, er ist bereits mit 15 Jahren in Heroinkreise geraten. Er war aber immer bemüht, davon wegzukommen“, sagte sein Verteidiger Franz Essl. „Die Vorstrafen sind im überwiegenden Ausmaß seiner Suchtgiftabhängigkeit geschuldet. Er ist fünf Mal vorbestraft wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittel.“

Anbau, um Sucht und Lebensunterhalt zu finanzieren

„Alles, was in der Anklageschrift steht, stimmt“, fasste der Verteidiger des drittangeklagten 27-Jährigen zusammen. Der Anwalt gab zu bedenken, dass „alles an Suchtgift sichergestellt wurde“, und beantragte eine milde Strafe. Das Motiv seines Mandanten sei gewesen, die Sucht zu finanzieren. Der Anbau habe zur Deckung des Einkommens gedient. „Was überbleibt, hätten die verraucht.“ Eine kriminelle Vereinigung sei das aber keine gewesen. „Es war ein freundschaftlicher Zusammenschluss von ein paar Kiffern.“