In Rauris (Pinzgau) dürfte am Wochenende ein Wolf schon wieder zugeschlagen haben. Insgesamt sechs tote Schafe wurden entdeckt, drei am Samstag bei der Penninghofalm und drei bei einer weiteren Alm. Es wurden DNA-Proben für weitere Analysen entnommen.
Hubert Stock
Hubert Stock
Politik

Abschuss von „Problemwölfen“ erleichtert

Die schwarz-grün-pinke Koalition in Salzburg hat sich am Mittwoch darauf geeinigt, dass „Problemwölfe“ abgeschossen werden dürfen. Das Behördenverfahren wird vereinfacht.

Für die schwarz-grüne Koalition in der Salzburger Landesregierung ist der Umgang mit Wölfen, die Vieh töten oder schwerst verletzen, seit Jahren eine Zerreißprobe.

Almbauern und Teile der Jägerschaft fordern seit Monaten vehement einen Abschuss. Fans von Wölfen im alpinen Bergland, wie die Grünen, pochen auf die Einhaltung des strengen Schutzstatus.

Was ist ein „Problemwolf“?

Problemwölfe sind laut Wolfsmanagementplan des Landes Wölfe, die zumindest 25 Tiere in einem nicht schützbaren Bereich innerhalb eines Monats töten oder verletzen. „Daran ändert sich auch nichts“, sagte der Wolfsbeauftragte der Landes, der Landwirt, Jäger und ÖVP-Bürgermeister der Gemeinde Werfen, Hubert Stock, am Mittwochnachmittag zur APA. Allerdings hätten die Beteiligten erkannt, dass der Weg der Abschussbescheide wie zuletzt praktiziert aufgrund der langen Verfahrensdauer kein geeignetes Instrument sei.

Almbauern kritisieren „unerträgliche Bürokratie“

So war im Juli 2019 nach Wolfsrissen im Salzburger Großarltal der Antrag auf Entnahme eines Problemwolfes gestellt worden. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft bewilligte nach intensiver Prüfung nach fast einem Jahr im Juni 2020 den Abschuss, nach Einsprüchen hob das Landesverwaltungsgericht Salzburg den Bescheid im Dezember 2020 aber wieder auf. Der für die Risse verantwortliche Wolf hatte da längst das Weite gesucht.

Statt einem Bescheid soll nun eine Maßnahmenverordnung zum Einsatz kommen, wenn Problemwölfe im Bundesland aktiv sind. Dabei soll streng nach einem Kriterienkatalog vorgegangen werden. Beim Auftreten von Verdachtsfällen wird zunächst eine Rissbegutachtung durchgeführt und eine DNA-Analyse veranlasst. Dann wird geschaut, ob Herdenschutzmaßnahmen überwunden worden sind oder die Risse in einem Gebiet passierten, wo Herdenschutz „nicht zumutbar, nicht geeignet oder mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden“ ist.

Sachverständige dürfen Abschüsse freigeben

Amtssachverständige beurteilen das laut Stock etwa nach Bodenbeschaffenheit, Steilheit und Erreichbarkeit von Flächen wie Almen. In einem nächsten Schritt wird der Wolf für vier Wochen zur „Entnahme“, sprich zum Abschuss, freigegeben. „Und zwar in einem Radius von zehn Kilometern um den letzten Riss.“ Nach einem neuerlichen Riss beginne die Frist erneut zu laufen.

Den Abschuss selbst übernimmt der Jagdausübungsberechtigte in dem jeweiligen Gebiet. Stock zeigte sich überzeugt, dass die Vorgangsweise rechtlich hält. „Das ist juristisch gut aufbereitet“. Außerdem biete sie betroffenen Bauern eine Perspektive. Für eine rasche Soforthilfe mit vorübergehenden Herdenschutzmaßnahmen wird nach bestätigten Rissen das Notfallteam des Österreichzentrums Bär, Wolf und Luchs angefordert.

Mehr Schutz für Almtiere auch im Pongau

Nach der jüngsten Häufung von Rissen vor allem im Salzburger Raurisertal sei der Entwurf für die erste Verordnung bereits fertig. „Aus meiner Sicht könnte sie bald beschlossen werden“, sagte Stock. Auch im Pongau wird ein Verfahren für die Erlassung einer entsprechenden Maßnahmenverordnung eingeleitet.

„Wir haben Respekt vor der Diversität und Artenvielfalt der Tierwelt, aber auch großes Verständnis für die Probleme der Bauern auf den Almen, sodass wir in der Regierung Instrumente entwickeln, die beide Interessen unter einen Hut bringen“, teilten Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP), LHStv. Heinrich Schellhorn (Grüne) und Agrarlandesrat Josef Schwaiger (ÖVP) nach dem heutigen „Wolfsgipfel“ in einer Aussendung mit.