Einfahrt der Mönchsberggarage
ORF.at/Georg Hummer
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Politik

Unterschriften gegen Mönchsberggarage hinfällig

Die rund 3.000 gesammelten Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen den geplanten Ausbau der Mönchsberggarage sind hinfällig. Auf Basis eines Rechtsgutachtens hat die Hauptwahlbehörde der Stadt Salzburg am Donnerstag einstimmig beschlossen, dass der eingebrachte Antrag eines privaten Vereins rechtswidrig sei, der von der grünen Bürgerliste unterstützt wird.

Im März übergab die „Plattform Lebendiges Salzburg“ rund 3.000 Unterschriften gegen den Ausbau der Mönchsberggarage an Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP). Die Unterzeichner wendeten sich vehement gegen die 650 geplanten zusätzlichen Stellplätze. Sie forderten ein Bürgerbegehren und wurden bzw. werden noch immer dabei von der grünen Bürgerliste unterstützt.

Bruchlandung für Garagengegner?

Schon im Frühling hieß es, der Antrag habe Formalfehler. Zunächst war eine falsche Jahreszahl das Problem, dann die Frage, ob ein Verein überhaupt einen solchen Antrag stellen darf. Die Hauptwahlbehörde der Stadt vertagt eine Entscheidung zwei Mal. Sie holte ein Rechtsgutachten ein.

Ein Verfassungsrechtler kommt nun darin zu dem Schluss, dass der Antrag eines Vereins abzulehnen sei – weil er gemäß Salzburger Stadtrecht von 1966 nur von einer Person gestellt werden dürfe, die für die Gemeinderatswahl wahlberechtigt sei – nicht aber von einem Verein.

Was tut die „Plattform“ jetzt?

Nach etwa einstündiger Diskussion entschied die städtische Hauptwahlbehörde am Donnerstag – auch mit den Stimmen der Bürgerliste – den Antrag abzulehnen. Die mehr als 3.000 Unterschriften sind damit hinfällig. Was die „Plattform Lebendiges Salzburg“ nun tut, das ist unklar. Man wolle sich erst intern abstimmen, wie es weitergehe, hieß es am Vormittag auf eine Anfrage des ORF.

Details und Begründungen

Laut dem Gutachten des Salzburger Verfassungsrechtlers Harald Stolzlechner kann der Antrag laut Stadtrecht nur „von einer Person gestellt werden, die am Tag der Einbringung des Antrages zur Wahl des Gemeinderates berechtigt ist.“ Tatsächlich wurde der Antrag aber von zwei Personen unterschrieben und mit „Für die Plattform Lebendiges Salzburg“ gefertigt. Der Antrag sei somit als ein Antrag der Plattform zu bewerten, zumal die angegebene Adresse keine Privatadresse sondern der Vereinssitz der Plattform war.

1955 und 1966 als widersprüchliche Jahreszahlen

Es war am Donnerstag die dritte Sitzung der Hauptwahlbehörde zum Bürgerbegehren. Nach dem ersten Treffen hatte Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP), ein klarer Befürworter des Garagenausbaus, darauf hingewiesen, dass in einem Begleitschreiben zum Antrag auf das „Salzburger Stadtrecht 1955“ verwiesen wurde – tatsächlich hätte es aber „1966“ heißen müssen. Die Sitzung wurde vertagt, später stellte sich heraus, dass der Fehler keine Bedeutung für die Entscheidung der Hauptwahlbehörde hatte. In der zweiten Sitzung wiesen die Juristen des Landes auf den nun von Stolzlechner bestätigten Formfehler hin – worauf das Gutachten in Auftrag gegeben wurde.

Plattform: „Das ist eine Farce“

Die Gegner der Garagenerweiterung fürchten, dass der Autoverkehr in der Stadt durch den Ausbau weiter zunehmen wird. Wie die Initiatoren des Antrags nun weiter vorgehen, bleibt zunächst offen. Sowohl ein Einspruch gegen die Entscheidung der Hauptwahlbehörde wie der Versuch, erneut die mindestens 2.000 notwendigen Stimmen für die Einleitung eines Bürgerbegehrens zu sammeln, stehen im Raum. „Die Plattform wird am kommenden Wochenende zusammenkommen und das weitere Vorgehen besprechen“, sagte Sprecherin Elke Stolhofer: „Wir lassen uns auf keinen Fall unterkriegen. Das Ganze ist eine Farce.“

Die Salzburger Parkgaragengesellschaft gehört zu 60 Prozent der Stadt und zur 40 Prozent dem Land und möchte die bestehende Garage im Berg um 650 auf rund 2.000 Stellplätze erweitern. Seit Ende Mai 2021 liegt mit dem positiven Naturschutzbescheid die letzte notwendige Bewilligung für den Bau vor – allerdings wurde der Bescheid noch von der Landesumweltanwaltschaft beeinsprucht.