Gericht

Sieben Jahre Haft wegen Drogenhandels

Wegen Handels mit großen Mengen an Drogen ist am Landesgericht Salzburg am Donnerstagnachmittag ein mittlerweile 40-jähriger Kroate von einem Schöffensenat zu sieben Jahren unbedingter Haft verurteilt worden – nicht rechtskräftig.

Laut Anklage soll der Mann im Tennengau zumindest zwölf Kilogramm Kokain und 26 Kilo Marihuana an 80 Abnehmer verkauft haben. Der Beschuldigte zeigte sich vor Gericht zum Teil geständig.

Seit mehr als zwei Jahren in Haft

Der zuletzt im Bezirk Hallein wohnende Mann wurde im Februar 2019 festgenommen. Seither befindet er sich in Haft. Er war bereits im April 2018 am Landesgericht Salzburg wegen Drogenhandels zu zwölf Monaten teilbedingter Haft, davon acht Monate bedingt, verurteilt worden. Zweieinhalb Monate später soll er laut dem Staatsanwalt wieder begonnen haben, schwerpunktmäßig Kokain zu verkaufen. Der Reinheitsgehalt der Drogen sei überdurchschnittlich hoch gewesen.

24 Straftagen zugegeben

Von den 80 vorgeworfenen Delikten bekannte sich der Angeklagte zu 24 Fakten für schuldig, ebenfalls zum Eigenkonsum von Drogen. Das Gericht fällte über rund 20 Fälle nun Freisprüche. Die offene bedingte Haftstrafe von acht Monaten aus der Verurteilung vom Jahr 2018 wurde laut Gerichtssprecher Peter Egger widerrufen.

Keine Erklärungen von Anklage und Verteidigung

Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt und der Verteidiger Kurt Jelinek keine Erklärung dazu abgegeben haben. Jelinek hatte bei dem im Juli 2020 gestarteten Prozess kritisiert, dass das Ermittlungsverfahren „zu lange gedauert hat“.