Diesen Änderungen sind jahrelange Debatten vorausgegangen – auch innerhalb der schwarz-grün-pinken Salzburger Koalition. Die neuen landesgesetzlichen Grundlagen betreffen Raumordnung, Bautechnik, Baupolizei, Bauproduktegesetz und Bebauungsgrundlagen. Mit Spannung wird auch erwartet, wie die Opposition von SPÖ und FPÖ auf die Vorschläge reagiert, und wie ihre Abgeordneten bei der Stimmabgabe reagieren.
Nicht mehr jede Wohnung barrierefrei
Die gesetzlichen Änderungen sollen vermutlich schon ab August gelten. Debattiert wurde auch innerhalb der Koalition einiges – etwa die Frage, ob jede Wohnung tatsächlich barrierefrei sein muss? Und ob es genügt, wenn ein Teil – die im Erdgeschoss – diese Bedingung erfüllt? Das soll für kleinere Mietwohnungen nun so kommen – für so genannte „Startwohnungen“. Sie sollen für junge Menschen am Beginn ihres Berufslebens leistbar sein, so das ehrgeizige Ziel von Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP). Die Mieten bei diesen Wohnungen zwischen 45 und 65 Quadratmeter sollen um zehn Prozent günstiger sein.
Keine fixen Raumaufteilungen mehr
Gemeinden sollen ein Zuweisungsrecht für drei Viertel dieser Wohnungen erhalten und eigene Flächen für solche Projekte ausweisen dürfen. Es gibt keine fixen Vorgaben mehr für die Raumaufteilung. Zimmergrößen können frei geplant werden. „Berufseinsteiger sollen maximal ein Drittel ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben müssen“, so Schwaigers Vision.
Mehr Wohnraum über Supermärkten
Weitere wichtige Änderungen betreffen das Nachverdichten mit Wohnraum auf Supermärkten. Das soll ebenfalls einfacher werden – wie auch die Möglichkeit, Dachstühle einfacher als bisher als Wohnraum zu nutzen. So dürfen sie in Zukunft um bis zu 75 Zentimeter angehoben werden, damit sie besser ausbaubar sind. Und Garagen dürfen größer gebaut werden, um Platz für mehr Fahrräder zu schaffen. Und Ölheizungen werden für Neubauten verboten.
Was tut gegen illegale Zweitwohnsitze?
Viele sind gespannt, ob es der Landtag schafft, wirksame Grundlagen gegen illegale Zweitwohnsitze zu schaffen, die laut Kritikern das Wohnen für die einheimische Bevölkerung dauernd verteuern würden. Hier heißt es, dass die Gemeinden mehr „Steuerungswerkzeuge“ erhalten sollen: „Zum Beispiel gelten für Großbetriebe der Beherbergung künftig Kriterien für eine Mindestausstattung der Hotel-Infrastruktur.“ Das soll offenbar verhindern, dass Hotel-Scheinprojekte weiterhin als Zweitwohnsitze für Reiche international vermarktet werden können.