Heinz Schaden Swap OGH Berufung Prozess Gericht Verhandlung
APA/Herbert Pfarrhofer
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Gericht

Start zum Prozess um Schadens Anwaltskosten

Knapp ein Jahr, nachdem die Stadt Salzburg eine Zivilklage gegen Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) einreichte, könnte nun der Prozess beginnen. Für 1. September hat das Landesgericht eine Tagsatzung anberaumt. Eine außergerichtliche Lösung, wie Schaden sie anstrebte, sei gescheitert, heißt es.

Die Stadt fordert vom langjährigen Stadtoberhaupt mehr als 540.000 Euro an Anwalts- und Gutachterkosten zurück. Es handelt sich um Steuergeld. Dieses wurde im Strafprozess nach der Swap-Affäre für die Verteidigung des damals angeklagten Politikers Schaden ausgegeben. 2017 wurde er dann zu einer Haftstrafe verurteilt und trat zurück.

Außergerichtlicher Vergleich gescheitert

Nachdem das Urteil vom Höchstgericht in Wien bestätigt und damit rechtskräftig wurde, stellte die Stadt Salzburg eine Rückforderung dieser Kosten an Schaden. Nun wurde bekannt, dass der vom Ex-Bürgermeister angestrebte außergerichtliche Vergleich gescheitert ist.