Die Stadt fordert vom langjährigen Stadtoberhaupt mehr als 540.000 Euro an Anwalts- und Gutachterkosten zurück. Es handelt sich um Steuergeld. Dieses wurde im Strafprozess nach der Swap-Affäre für die Verteidigung des damals angeklagten Politikers Schaden ausgegeben. 2017 wurde er dann zu einer Haftstrafe verurteilt und trat zurück.
Außergerichtlicher Vergleich gescheitert
Nachdem das Urteil vom Höchstgericht in Wien bestätigt und damit rechtskräftig wurde, stellte die Stadt Salzburg eine Rückforderung dieser Kosten an Schaden. Nun wurde bekannt, dass der vom Ex-Bürgermeister angestrebte außergerichtliche Vergleich gescheitert ist.