Gericht

Mildes Urteil für jugendlichen Erpresser

9.000 Euro in bar oder ein Mitschüler werde entführt – Wegen dieser Drohung ist am Mittwoch ein 18-Jähriger am Salzburger Landesgericht schuldig gesprochen und zu einer Psychotherapie rechtskräftig verurteilt worden. Für den Jugendlichen gilt nun eine dreijährige Probezeit.

Der zur Tatzeit 17-Jährige hatte Anfang Mai der Familie eines Schulkollegen per Brief gedroht, deren Sohn zu entführen. Es blieb beim Versuch, weil die Opfer die Polizei informierten. Der Schöffensenat sprach den Angeklagten am Mittwoch zwar schuldig, die Strafe wurde jedoch auf eine Probezeit von drei Jahren ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Schüler soll sich an seiner Schule im Flachgau Zugang zu den Daten von Mitschülern und deren Eltern verschafft haben. Daraus wählte er einen 16-jährigen Schulkameraden aus und forderte in dem Brief dessen Mutter auf, am Morgen des 4. Mai 2021 bei der Bank 9.000 Euro in bar abzuheben. Das Geld solle sie in ein Kuvert geben und auf der untersten Stufe einer bestimmten Kapelle deponieren. Sollte die Frau der Aufforderung nicht nachkommen, dann werde es ihrem Sohn wie Natascha Kampusch ergehen.

„Erpressung aus Langeweile und Neugierde“

Die Mutter schaltete allerdings die Polizei ein, die bei der Geldübergabe den Jugendlichen festnahm. Der bisher unbescholtene Jugendliche zeigte sich voll geständig und entschuldigte sich vor Gericht erneut bei der erpressten Familie. „Es war eine komplett dumme Idee. Es tut mir leid, was ich getan habe“, so der Angeklagte.

Geld spielte als Tatmotiv offenbar keine Rolle. Vielmehr dürfte das lange Homeschooling im Frühling Schuld daran getragen haben, dass der Jugendliche auf blöde Gedanken kam. „Ich war die meiste Zeit daheim. Ich habe die Arbeitsaufträge für die Schule gemacht, sonst aber nichts.“ Er habe damals begonnen, viel fernzusehen. „Vor allem Kriminalserien. Ich wollte nach der Matura zur Polizei gehen – und später zur Kriminalpolizei.“ Dabei sei er neugierig geworden. „Ich wollte das einmal ausprobieren“. Den Mitschüler habe er zufällig ausgewählt. „Er ging zwei Klassen unter mir, ich habe aber nicht gewusst, wer er ist.“

Angeklagter von der Schule verwiesen

Der Angeklagte – ein guter Schüler – sagte aus, er sei mehrfach vom schlechten Gewissen geplagt worden. Einen Rückzieher von der Tat machte er dennoch nicht. „Ich habe nicht über die Konsequenzen nachgedacht.“ Neben dem Strafverfahren dürfte den Burschen vor allem der Verweis von seiner Schule treffen. Diese hat bis dato eine Rückkehr abgelehnt, obwohl sich auch die erpresste Familie für den mittlerweile 18-Jährigen eingesetzt hat.

Aufgrund der Schwere des Delikts lehnte das Gericht am Mittwoch eine Diversion ab. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Christina Bayrhammer verhängte einen „Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe auf eine Probezeit von drei Jahren“. „Damit haben Sie eine Vorstrafe, die aber nicht aufscheint, wenn sie etwa eine Strafregisterbescheinigung für einen Arbeitgeber brauchen“, erklärte die Richterin dem Angeklagten. Gleichzeitig wurde dem Burschen die Weisung erteilt, einmal im Monat Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Der 18-Jährige will nun seinen Abschluss an einer anderen Schule machen. Mit der geplanten Karriere bei der Polizei ist es aber wohl vorbei.

Erleichterung für jugendliche Straftäter

Begeht der Verurteilte innerhalb der Probezeit keine weiteren strafbaren Handlungen und befolgt die Weisung zu einer Psychotherapie, bleibt es beim Absehen von einer Strafe. Sollte es hingegen zu weiteren strafbaren Handlungen innerhalb der Probezeit kommen, sieht Paragraph 15 des Jugendgerichtsgesetzes einen „nachträglichen Strafausspruch“ vor. Damit wäre eine Strafe dann nachträglich zu verhängen, erklärt Gerichtssprecher Peter Egger.