Landesgericht Salzburg Justizgebäude
ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

Prozess gegen Vereinsobmann vertagt

Am Salzburger Landesgericht ist am Dienstag der Prozess gegen den Obmann des Sozialvereins „Phurdo“ vertagt worden. Er soll laut Anklage mehrere tausend Euro Vereinsgeld veruntreut haben. Sein Mandant sei unschuldig, sagt hingegen der Verteidiger des Angeklagten.

Der Kern der Vorwürfe: Der 59-Jährige soll sich wiederholt an Vereinsgeldern bedient haben. Der Angeklagte wies die Anschuldigungen im Prozess allerdings zurück. Das Verfahren wurde vertagt.

Dem Obmann drohen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. Nach der Strafanzeige gegen den Mann wurde ursprünglich auch wegen des Verdachts des Menschenhandels und wegen Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von rund 350.000 Euro ermittelt, die der Verein für ein Projekt aus EU- und Bundesmitteln erhalten hatte. Diesen Verdacht haben allerdings bereits die Ermittlungen der Polizei entkräftet, das war daher nun auch nicht mehr Teil der Anklage.

Staatsanwaltschaft sieht Schaden von 32.000 Euro

Die Staatsanwaltschaft bewertete den Schaden nun mit insgesamt 32.000 Euro. So soll der Obmann etwa Ausgaben für private Autofahrten in Höhe von 2.200 Euro mit Vereinsgeld bezahlt und höhere Bargeldbeträge des Vereins widerrechtlich entnommen haben. Zudem soll er den Erlös von 3.000 Euro von einem Stand am Christkindlmarkt nicht an den Verein abgeführt und einmal 50 Euro für Tabakwaren entnommen haben.

Ab 2018 habe er dann laut Anklage die Zahlungsfähigkeit des Sozialvereins, der sich auf die Unterstützung von Minderheiten konzentriert hatte, grob fahrlässig herbeigeführt. „Ihre Buchhaltung war ein Chaos“, sagte die Richterin am Dienstag. „Sie haben als Obmann ‚freestyle‘ an allen kaufmännischen und Vereinsgesetzen vorbei gehandelt. Und Sie haben permanent in fremde Töpfe gegriffen und herumjongliert.“

Verteidiger weist Vorwürfe zurück

Der Verteidiger des Vereinsobmanns, Rechtsanwalt Stefan Knaus, wies das zurück: „Mein Mandat hat weder Vereinsgelder zweckwidrig verwendet, noch für eigene Zwecke verwendet“, sagte er. Bei den Privatentnahmen habe es sich etwa um Gelder gehandelt, die der Angeklagte bei der Vereinsgründung aus eigener Initiative vorgestreckt hatte. Alle anderen Ausgaben seien sehr wohl in Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit erfolgt.

Auch der Vorwurf der Gefährdung von Gläubigerinteressen sei nicht zutreffend. Von einer groben Fahrlässigkeit könne nicht ausgegangen werden. Sein Mandant sei rund um die Uhr für seine Schützlinge da gewesen.

Angeklagter derzeit arbeitslos und verschuldet

Der bisher unbescholtene Angeklagte ist zur Zeit ohne Arbeit und mit 180.000 Euro verschuldet, derzeit läuft ein Schuldenregulierungsverfahren. Der Mann räumte am Dienstag beim Prozess gegenüber der Richterin „Schlampereien“ ein, meinte aber auch, sich auf die Buchhaltung verlassen zu haben. Das Verfahren wurde schließlich vertagt, da die einzelnen Schadenssummen noch einmal mit einem Gutachter erörtert werden sollen.