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Wirtschaft

Minus bei Privatkonkursen: Warten auf Novelle

In Salzburg ist heuer im ersten Halbjahr die Zahl der Privatkonkurse österreichweit am stärksten zurückgegangen. Das zeigen die Auswertungen des Kreditschutzverbandes von 1870 (KSV). Viele Schuldner würden versuchen, eine Gesetzesänderung abzuwarten, sagt der KSV.

Mit 17. Juli soll eine Gesetzesänderung in Kraft treten, die privaten Schuldnern den Konkurs einfacher machen wird: Diese können sich dann innerhalb von drei Jahren in einem Konkursverfahren entschulden. Bisher betrug die Frist dafür fünf Jahre. Für Aliki Bellou, Leiterin des KSV in Salzburg, ist das Warten auf diese gesetzliche Erleichterung auch der Hauptgrund dafür, warum die Zahl der Privatkonkurse in Salzburg heuer im ersten Halbjahr so stark zurückging.

41 Prozent weniger Verfahren eröffnet

So wurden im Bundesland um 41 Prozent weniger Privatkonkurs-Verfahren als im selben Zeitraum des Vorjahres angemeldet – in absoluten Zahlen 111 Privatkonkurse heuer im Vergleich zu 187 im Vorjahr. Die durchschnittliche Verschuldung beim Privatkonkurs blieb mit rund 100.000 Euro praktisch gleich.

Die Erfahrung mit der letzten Gesetzesänderung 2017 zeige, dass viele Schuldner die neue Rechtslage abwarten, sagt Bellou. Man dürfe aber trotzdem einen Privatkonkurs nicht hinauszögern, mahnt die Gläubigerschützerin: „Ich darf da betonen, dass sobald Zahlungsunfähigkeit besteht und diese eingestanden werden muss, auch ein Konkursantrag bei Gericht eingebracht werden muss.“ Sonst könne man sich strafbar machen, ergänzt Bellou. Der Kreditschutzverband kritisierte ja schon öfter die Reform des Privatkonkurses mit den verkürzten Entschuldungsfristen.