Kultur

Erzbischof gibt uralte Urkunden an Kroatien zurück

Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner hat zwei wertvolle Papsturkunden und eine kleine Sammlung anderer Archivalien aus dem Mittelalter an die Republik Kroatien übergeben. Sie kamen in den Wirren des Zweiten Weltkrieges nach Salzburg. Die Restitution sei Folge der Digitalisierung von Archiven und der europäischen Kooperation, heißt es.

Das meldet die katholische Nachrichtenagentur Kathpress nun nach dem Festakt der Erzdiözese im Bischofshaus, der am Freitag stattfand.

Urkunden seit Zweitem Weltkrieg verstreut

Für die restituierten Urkunden gilt das Archiv in Dubrovnik als Stammhaus. Sie kamen im Zuge von Fluchtbewegungen nach Österreich. Auch Schätze aus der erzdiözesanen Schriftsammlung seien in der Zeit des Zweiten Weltkriegs aus dem damaligen Archiv „in alle Himmelsrichtungen verstreut“ worden.

„Ich darf meine Freunde und Zufriedenheit ausdrücken, dass die Erzdiözese als Verwalterin umfangreicher Kultur- und Kunstgüter ihrer Verantwortung auch in diesem Bereich und unter Verwendung modernster Standards nachkommt“, sagte Lackner bei der Übergabe der mittelalterlichen Dokumente an Botschafter Daniel Gluncic, der die Republik Kroatien vertrat. Der Theologe nannte die Rückgabe „einen großen europäischen Brückenschlag nicht nur für die Archive, sondern für die kroatische Identität“.

„Wo Bedeutsames herkommt und hingehört“

Die freundschaftliche Rückgabe der Urkunden sei Frucht der kirchlichen Handschriftenplattform „Monasterium“, erklärte Ordinariatskanzlerin Elisabeth Kandler-Mayr. Erst diese Einrichtung habe durch die Provenienzforschung ermöglicht, „etwas geschichtlich Bedeutsames dorthin zurückzubringen, wo es herkommt und hingehört“.

Anweisungen des Papstes im Mittelalter

Bei den beiden Papsturkunden handle es sich um eine Art päpstlichen Ordnungsruf zur Einhaltung kirchlicher Territorien im damaligen Dalmatien und in der Republik Ragusa (heutiges Dubrovnik) und im zweiten Dokument um Anweisungen zur Einsetzung eines Bischofs Bernhard für die Stadt, erläutert Archivleiter Thomas Mitterecker.

Besonders die erste Urkunde sei aufgrund der „guten Darstellung der historischen Umstände und des geopolitischen Kontextes der Republik Ragusa von immensem Wert“, so Mitterecker. Die zweite Urkunde weise vor allem auf „die Gehorsamspflicht für päpstliche Personalentscheidungen bei Bischofsbestellungen hin“.