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Chronik

Discos geöffnet – Behörde prüft Vergehen

Die Behörde prüft derzeit, welche Vergehen jene drei Discobetreiber begangen haben, die vergangenes Wochenende im Airportcenter in Wals-Siezeneheim (Flachgau) ihre Lokale geöffnet hatten. Nach deren Schließung durch die Polizei strömten mehr als 1.000 Personen auf den Parkplatz.

Wie berichtet musste die Polizei die Menschenansammlung auf dem Parkplatz schließlich auflösen. Das Aufsperren einer Discothek oder Bar sei aber eigentlich legal möglich. Es dürfe aber weder getanzt werden, noch ein Barbetrieb stattfinden, sagt Simon Schnell von der Fachgruppe Gastronomie der Salzburger Wirtschaftskammer.

„Es gibt trotzdem Möglichkeiten im Rahmen der Verordnungen aufzusperren. Man muss sich an die Sperrstunde halten und die Verordnungen im Lokal halt genau einhalten, dann darf man das sehr wohl“, erklärt Schnell. Die Konsumation von Getränken ist in Gastronomiebetrieben derzeit nur an Tischen erlaubt.