Zugangskontrolle für Besucher und Personal des Kaiser-Franz-Josef-Spitals (KFJ)
APA/Georg Hochmuth
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Politik

Besuchsverbot in Spitälern aufgehoben

Ab Montag dürfen Patienten in Salzburgs Spitälern wieder Besuch bekommen – eine Person pro Tag für jeweils eine Stunde. Wegen der dauernd sinkenden Zahlen von CoV-Infektionen würden das allgemeine Besuchsverbot aufgehoben.

Im Landesspital bzw. Uniklinikum Salzburg, in der Doppler-Klinik, in der Landesklinik Hallein (Tennengau), in der Landesklinik St. Veit (Pongau) und in der Landesklinik Tamsweg (Lunau) gilt damit die Regel: Ein Besuch pro Person für eine Stunde pro Tag, teilen die Landeskliniken nun mit.

Maskenpflicht und 3-G-Regel

Als einheitliches Zeitfenster für diese Besuche stehe täglich der Zeitraum von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung, wobei jeweils um 16.00 Uhr der letzte Einlass möglich sei. Alle Besucher müssten eine FFP2-Maske tragen. Es gelte die 3-G-Regel zu beachten, so die Leitung der Klinik in einer Aussendung.