Laut geltenden CoV-Verordnungen der Bundesregierung darf die Nachtgastronomie frühestens am 1. Juli wieder aufsperren – also in etwas mehr als zwei Wochen. Die große Gruppe in Wals musste laut Polizei aufgelöst werden, weil Rettungskräfte nicht mehr zufahren konnten und die CoV-Vorschriften der Behörden nicht eingehalten worden seien.
Einige der verhinderten Nachtlokalbesucher seien wegen verschiedener Delikte angezeigt worden, teilt das Landeskommando der Polizei mit. Die drei Gastronomen haben laut Ermittlern angegeben, sie hätten „übersehen“, dass sie ihre Lokale noch gar nicht öffnen durften.