Im Oktober 2017 lieferte sich der 22-Jährige Unfalllenker in Saalfelden mit einem zweiten Lenker ein illegales Straßenrennen. Bei einem hochriskanten Überholmanöver mit mehr als 215 km/h ist dabei sein Auto ins Schleudern geraten, prallte gegen einen Baum und ein unbeteiligtes Fahrzeug. Zwei Jahre später verurteilte das Landesgericht Salzburg den Unfalllenker wegen grob fahrlässiger Körperverletzung und grob fahrlässiger Gefährdung der körperlichen Sicherheit.
Keine Versicherungszahlung bei vorsätzlicher Handlung
Trotz Verurteilung verlangte er von seiner Versicherung knapp 60.000 Euro für die Folgen seines Unfalls. Diese verweigerte die Zahlung, da der damals 22-Jährige vorsätzlich gehandelt habe. Jetzt hat das Höchstgericht klargestellt, dass die Versicherung mit dieser Entscheidung korrekt gehandelt habe. Zudem bekräftigte der OGH die Entscheidungen der vorigen Instanzen. Wer – wie bei einem Unfall in einem illegalen Straßenrennen – vorsätzlich handelt, habe keinen Anspruch auf Zahlungen der Versicherung.