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Politik

Wirbel um missverständliche CoV-Verordnung

Eine missverständliche Verordnung aus dem Gesundheitsministerium über CoV-Maßnahmen sorge für Verwirrung der Bevölkerung, sagen Kritiker der Regierungspolitik. Deshalb gehe auch im Pongau die Meinung um, dass die aktuelle Verordnung aus Wien gar nicht gelte, wenn jemand auf seine minderjährigen Kinder aufpasst.

Tatsächlich steht in der Verordnung ein Absatz, der klingt, als wäre das so. Legisten des Gesundheitsministeriums betonen nun, dieser Text bedeute „etwas Anderes“. Allerdings steht da wörtlich: „Betretungsverbote sowie Bedingungen und Auflagen nach dieser Verordnung gelten nicht […] zur Wahrnehmung der Aufsicht über minderjährige Kinder […]“.

Weltmeister in verständlichem Schreiben?

Das klinge nur in den Ohren von Laien so, als würde die komplette CoV-Maßnahmenverordnung nicht gelten, wenn man auf minderjährige Kinder aufpasst, sagt dazu ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Dass man zum Beispiel keine Maske tragen muss, wenn das eigene Kind gerade beim Friseur sitzt. Das stimmt in dieser Form nicht. Diese Regelung betreffe nur Ausnahmen bzw. Sonderfälle. Man dürfe nur dann die Verordnung ignorieren, „wenn es gar nicht anders möglich ist“. Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Aufsichtsperson ihre Aufsichtspflicht nicht mehr wahrnehmen könne und spontan eine andere Person einspringen müsse.

Verschwundenes Kind als amtliches Beispiel

Als Beispiel nennt der Sprecher des Ministeriums, wenn ein Kind irgendwo verloren gehe und eine Suchaktion nötig sei. Dafür dürften dann einzelne Regelungen „überschritten“ werden.