Die Bozner Staatsanwaltschaft hatte im November 2019 die Einleitung eines Hauptverfahrens wegen Übler Nachrede gegen Schiebel beschlossen, weil dieser in seinem Buch „Das Wunder von Mals“ den hohen Pestizideinsatz auf Südtiroler Apfelplantagen scharf kritisiert hatte. Dadurch sahen die Südtiroler Landwirte ihr Ansehen verletzt.
Das Bozner Landesgericht begründete sein Urteil damit, dass der Tatbestand der Üblen Nachrede in dem Buch nicht vorliege, berichtete das Südtiroler Nachrichtenportal stol.it. Am Mittwoch hatten der Südtiroler Landesrat Arnold Schuler (SVP) und die Spitzenvertreter der Erzeugerorganisationen der Obstwirtschaft ihre Strafanträge als Nebenkläger zurückgezogen.